Mölln (aa). Am Freitag (15. Februar 2019) wurden durch die Stadt Mölln im Rathaus zwölf Persönlichkeiten in Würdigung und Anerkennung ihrer Leistungen und Verdienst durch Verleihung einer Ehrenbezeichnung beziehungsweise der Stadtplakette ausgezeichnet. Zudem erhielten ausgeschiedene Stadtvertreter der letzten Wahlperiode eine Urkunde als Anerkennung für ihre Arbeit. Die Überreichung erfolgte durch Bürgervorsteher Jan Frederik Schlie. Die Ehrung erfolgte in öffentlicher Veranstaltung mit musikalischer Umrahmung durch Art Lindner am Klavier.
„Die Stadt Mölln will Ihnen heute ‚danke‘ sagen“, leitete Bürgervorsteher Jan Frederik Schlie ein. Kommunalpolitik sei eine ganz besondere Art des Ehrenamts. „Für Ihren selbstlosen Einsatz danke ich Ihnen auch persönlich ganz herzlich“, so Schlie weiter.
Anja Reimann, Ralf Hinze, Udo Betz, Marco Biehl, Stefan Lichtenstein und Niels Christian Weis erhielten ihre Urkunden als ausgeschiedene Stadtvertreter der Wahlperiode 2013 bis 2018.
Sylvia Biehl, Ulrike Drohm, Gudrun Pietrow, Kathrin Schlie, Hans-Ulrich Ahrens, Christian Bendig, Horst Gloyer, Jens Nagel und Dr. Gerhard Riehl wurden mit einer Stadtplakette für mindestens zehn Jahre Verdienst für die Stadt „über das Maß der üblichen Treue und Bürgerpflicht hinaus“ ausgezeichnet.
Lieselotte Nagel erhielt den Titel „Ehrenbürgervorsteherin“. Dazu Lieselotte Nagel: „Ein ganz, ganz großes Dankeschön. Ich hatte eine tolle Amtszeit, viel Spaß und Freude und viele tolle Begegnungen.“
Gerd Kühme wurde zum „Ehrenratsherr“ ernannt.
Auch Horst Kühl durfte sich über eine Ehrenplakette freuen sowie den Titel „Ehrensenator“.
Hintergrund
Die Voraussetzungen für die Ehrungen sind in einer städtischen Satzung geregelt. Danach kann die Stadt an Persönlichkeiten, die sich in mindestens zehnjähriger Arbeit über das übliche Maß der Treue- und Bürgerpflicht hinaus Verdienste erworben haben, die Stadtplakette sowie an Bürger, die mindestens 20 Jahre Mitglieder der Stadtvertretung waren und in Ehren ausgeschieden sind, eine Ehrenbezeichnung verleihen. Hierüber beschließt jeweils die Stadtvertretung.