Herzogtum Lauenburg (pm). Zu den kürzlich veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen der Bundesagentur für Arbeit für den Monat Januar erklärt Simone Kroll-Schilke, Sprecherin des DGB-Kreisverbandes Lauenburg: „Um das Problem der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit im Kreis Herzogtum Lauenburg in den Griff zu bekommen muss das Jobcenter das neue Teilhabechancengesetz der Bundesregierung, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, zügig umsetzen. Dazu müssen aber auch die Betriebe handeln. Mit den Programmen werden durch großzügige Lohnkostenzuschüsse, Weiterbildungsförderung und Coaching gute Voraussetzungen geschaffen, Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu ermöglichen und dabei das eigene Problem der Fachkräftesicherung zu lösen. Die Zeit der Ausreden ist vorbei.“
Nach Daten des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) stehen dem Jobcenter Herzogtum Lauenburg in diesem Jahr zirka zehn Millionen Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ zur Verfügung. Das sind knapp 1,7 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.
Der DGB Kreisverband Lauenburg begrüßt die Initiative des regionalen Jobcenters, Bedarfsgemeinschaften mit Kindern besonders zu unterstützen und Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden bzw. mit den neuen gesetzlichen Möglichkeiten zu reduzieren. Neben der Wirtschaft sind auch die Sozialverbände und Kommunen aufgefordert, Beschäftigungsangebote zu machen. „Am Geld kann es nun nicht mehr liegen. Dass sich die finanzielle Unterstützung für die Unternehmen dabei an Tariflöhnen orientiert ist für uns unabdingbar, um Dumpinglöhne und billige Verdrängung der regulären Beschäftigungsverhältnisse zu verhindern. Im Örtlichen Beirat des Jobcenters werden wir darauf genau achten“, so Andreas Flindt, der den DGB-Kreisverband im Jobcenter-Beirat vertritt.
Im Hinblick auf das demnächst bevorstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Legitimität von Sanktionen im Hartz IV-System betont der Gewerkschafter: „Bei den neuen Förderinstrumenten muss das Prinzip der Freiwilligkeit gelten. Wir lehnen Sanktionen ab, weil sie die verfassungsrechtliche Vorgabe verletzen, wonach ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten ist. Statt die Betroffenen immer nur zu fordern, gibt es jetzt gute Möglichkeiten, sie zu fördern.“