Berkenthin (pm). Der Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans bis 2030 liegt den Städten, Ämtern und Gemeinden vor. In einer Informationsveranstaltung am 23. Januar 2019 im Sportzentrum in Berkenthin regte Jürgen Wittekind vom Institut Raum und Energie (Wedel) die übergemeindliche Abstimmung der wohnbaulichen Entwicklung an. Er verwies dabei auf die demografische Veränderungen, die Notwendigkeit zur Sicherung der Daseinsvorsorge und die gemeinsamen Aufgabenstellungen in Kooperationen der Kommunen.
Rund 90 Gemeindevertreter der Ämter Berkenthin, Breitenfelde, Lauenburgische Seen und Sandesneben-Nusse sowie Vertreterinnen und Vertreter der Städte Ratzeburg und Mölln nahmen an der Informationsveranstaltung teil. Unmut wurde von den kleinen Gemeinden über die weiterhin feste Vorgabe von Wohnbaukontingenten vorgetragen. Diese dürfen sich weiterhin nur um zehn beziehungsweise fünfzehn Prozent, gemessen an ihrer derzeitig vorhandenen Wohnbebauung entwickeln und bis 2030 nur entsprechende Wohnbaugebiete ausweisen. Sollen die Baulandausweisungen über den örtlichen Bedarf hinausgehen, sind zwingend Kooperationen über Gemeindegrenzen (beispielsweise auf Amtsebene) erforderlich.
In seinem Vortrag ging Jürgen Wittekind auch auf die sehr heterogene Wohnungsmarktregion im nördlichen Teil des Kreises Herzogtum Lauenburg ein. Danach sind die westlichen Teile des Kreises stark durch die Metropole Hamburg beeinflusst, die nördlichen Teile durch die Hansestadt Lübeck und deren Umland, während der östliche Teil des Kreises eher ländlich geprägt ist. Auch sind die einzelnen Teile vom demografischen Wandel in unterschiedlicher Härte betroffen.
Wittekind stellte heraus, dass demografische, gesellschaftliche und soziale Veränderungen in den kommenden Jahren den Bedarf und die Nachfrage nach Wohnraum – und damit die Wohnbauflächenentwicklung – im Kreis dynamisch beeinflussen werden. Folgende gemeinsame Herausforderungen kommen in diesem Zusammenhang auf die Gemeinden, Ämter und Städte zu:
· Nachnutzung (ortsbildprägender) landwirtschaftliche Gebäude
· Bestandsentwicklung (Wohngebiete / Häuser der 1950er bis 1970er Jahre)
· Bereitstellung kleinerer Wohneinheiten für alle Bevölkerungsgruppen (qualitative wohnbauliche Entwicklung und verdichteter Wohnungsbau / Geschosswohnungsbau) und
· barrierearmes Bauen und barrierearme (Um-)Gestaltung des Wohnumfeldes
In der sich an den Vortrag anschließenden Diskussion wurden dann nochmals die wohnbaulichen Entwicklungsrahmen von maximal zehn beziehungsweise fünfzehn Prozent als Vorgabe der Landesplanung kritisiert. In diesem Zusammenhang wurde von den Anwesenden gefordert, dass unter anderem Baulücken in der Innenverdichtung auf die vorstehenden Kontingente nicht angerechnet werden.