Herzogtum Lauenburg (pm). Bereits seit dem 28. Januar 2019 bis zum 30. Januar 2019 führten Beamte des Polizeiautobahn- und Bezirksrevieres Ratzeburg stationäre und mobile Verkehrskontrollen auf der A 24 durch. Ein besonderes Augenmerk wurde hier auf den Schwerpunkt Schwerlastverkehr gelegt. An den Einsatztagen waren insgesamt 17 Beamte beteiligt.
Die Beamten fertigen vor dem Hintergrund einiger Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht seitens der Fahrer sechs Anzeigen. Die Männer hatten sich zuvor nicht an die Einhaltung der vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten gehalten.
Für den Fahrer einer Sattelzugmaschine endete die Fahrt an der Kontrollstelle, da er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Gegen ihn wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Bei zwei Sattelzügen lag keine gültige Genehmigung für den Güterverkehr vor, so dass bis zur Vorlage einer Genehmigung auch hier die Weiterfahrt untersagt wurde.
Bei einem Fahrzeugführer eines Klein-Lkw besteht der Verdacht sein Fahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmittel geführt zu haben. Ein durchgeführter Drogenvortest verlief positiv. Die Einsatzkräfte ordneten darauf die Entnahme einer Blutprobe an, untersagten die Weiterfahrt und fertigten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Erschreckend ist anzumerken, dass eine Vielzahl von kontrollierten Klein-Lkw, zum Teil erheblich, überladen war. Allein neun Fahrzeugführern wurde hier die Weiterfahrt untersagt. Mehrere Ordnungswidrigkeiten insbesondere aufgrund nicht mitgeführter Dokumente und technischer Mängel sowie einige Kontrollberichte ergänzten die polizeilichen Maßnahmen.