Herzogtum Lauenburg (pm). Arbeitsplätze für die Digitalisierung fit machen: Beschäftigte im Kreis Herzogtum Lauenburg sollen ein „Recht auf Weiterbildung“ bekommen. Das fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit Blick auf den rasanten Wandel der Arbeitswelt. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes haben im Jahr 2017 lediglich 11,6 Prozent der Erwerbstätigen in Schleswig-Holstein an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen. Das sind zwar rund 286.000 Menschen – „aber angesichts der Umbrüche in vielen Branchen noch viel zu wenige“, sagt Silke Kettner von der NGG Hamburg-Elmshorn.
Neue Anforderungen reichten von der intelligenten Lagerlogistik in der Ernährungsindustrie bis hin zu Fremdsprachenkenntnissen im Hotel. „Insbesondere viele ältere Beschäftigte sind dafür nicht gewappnet. Doch den Umgang mit neuer Betriebssoftware lernt man nicht einfach nebenbei“, so Kettner. Und nicht jeder schaffe es, nach Feierabend noch zur Volkshochschule zu gehen. Die NGG fordert deshalb eine „Qualifizierungsoffensive“ von Betrieben und Politik. Nur mit einem gesetzlich verankerten „Recht auf lebenslanges Lernen“ könnten heimische Beschäftigte den Anschluss an die technische Entwicklung halten.
Bisher wird die berufliche Weiterbildung zumeist allein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Silke Kettner: „Gerade in vielen kleinen Betrieben wie Bäckereien oder Restaurants ist das ein Problem. Wegen der dünnen Personaldecke gewähren Chefs oft keine freien Tage für die Weiterbildung oder sind nicht bereit, die notwendigen Kosten zu übernehmen – obwohl das am Ende der Firma nutzt.“ Großen Nachholbedarf gebe es insbesondere bei ungelernten Kräften, so die NGG. Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sind die Jobs von gering Qualifizierten besonders stark von der Digitalisierung bedroht.
Die Gewerkschaft NGG fordert die Bundesregierung dazu auf, beim Thema Weiterbildung „Ernst zu machen“. Im Koalitionsvertrag ist zwar von einer „nationalen Weiterbildungsstrategie“ die Rede. Doch die umfasst bislang lediglich eine Beratung bei der Arbeitsagentur.