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Titel Gesundheit

Verletzungen vorbeugen und Rücktransport und Pistenrettung für den Notfall absichern

AOK empfiehlt eine gute Vorbereitung für den Ski-Urlaub

Pressemitteilung von Pressemitteilung
Januar 9, 2019
Verletzungen vorbeugen und Rücktransport und Pistenrettung für den Notfall absichern

Ein optimales Training und eine Auslandsreiseversicherung sind für ein möglichst unbeschwertes Skivergnügen erforderlich. Foto: AOK/hfr

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Herzogtum Lauenburg (pm). Für viele Menschen im Kreis Herzogtum Lauenburg steht in den nächsten Wochen der Skiurlaub vor der Tür. Trotz aller Vorfreude sollte über eine gute und sorgfältige Vorbereitung nachgedacht werden. Dazu gehört unbedingt auch ein spezielles Training, um die körperliche Fitness zu steigern. „Vorbeugen ist besser als heilen. Das gilt besonders für das Skifahren als eine immer noch sehr verletzungsanfällige Sportart. Jeder Skifahrer sollte dabei einige wichtige Punkte beachten“, so AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch. Trotz aller Vorfreude empfiehlt die Krankenkasse aber auch, sich vorab Gedanken über eine Absicherung im Notfall zu machen. In den meisten Ländern Europas ist die medizinische Akutversorgung durch die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte gesichert, die sich auf der Rückseite der Gesundheitskarte befindet. Allerdings sind die Kosten für eine Pistenrettung und einen medizinisch notwendigen Rücktransport ins Heimatland nicht gesetzlich abgesichert.

Skigymnastik machen

Beim Skifahren werden Muskeln beansprucht, die im Alltag oder bei anderen Sportarten wenig gebraucht werden. Deshalb sollten begeisterte Skifahrer unbedingt im Vorwege – am besten ganzjährig – regelmäßig Skigymnastik machen. Insbesondere die Bein-, Gesäß- und Rumpfmuskulatur werden hierbei gekräftigt. Ganz wichtig sind auch Koordinations- und Gleichgewichtsübungen.

Ausrüstung überprüfen

Das Einstellen der Skier ist unbedingt von einem Fachmann vorzunehmen. Nur dann können sich auch die Sicherheitsbindungen zwischen Skischuh und Ski bei einem Sturz automatisch lösen. Und selbstverständlich sollte der Skihelm nicht nur mitgenommen, sondern auch getragen werden. Auch Protektoren für Wirbelsäule und Handgelenke können vor Verletzungen schützen. Erforderliche Sehhilfen sind beim Skifahren unbedingt ebenfalls zu tragen. Außerdem sind die jeweiligen Sicht- und Witterungsverhältnisse vor Ort zu beachten.

Vorher aufwärmen

Kalte Muskeln sind verkürzt und bei ungewohnten Bewegungen besteht dadurch erhöhte Verletzungsgefahr. Deshalb ist Aufwärmen unmittelbar vor der Abfahrt Pflicht – am besten zehn Minuten Dehn- und Stretchübungen direkt auf den Skiern machen. Das gilt auch nach Pausen.

Im Falle eines Falles

Trotz einer guten Trainingsvorbereitung kann es dennoch zu einem Notfall auf der Piste kommen. Eine Eisplatte, die man übersehen hat oder ein Zusammenprall mit einem anderen Skifahrer können schnell zu einem Sturz mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen führen. Kosten für die Pistenrettung oder eine teure erforderliche Luftrettung mit späterem medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland sind in solchen Fällen nicht im Leistungspaket der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten und somit selbst vom Geschädigten zu tragen. Die AOK rät daher zum Abschluss einer ergänzenden Auslandskrankenversicherung. Für ihre Kunden bietet die AOK beispielsweise einen umfassenden Auslandsreise-Wahltarif an, der zusätzliche Transport- und Behandlungskosten absichert, die sonst nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden dürfen.

Mehr Informationen zu einem gesunden Vorbereitungstraining vor dem Ski-Urlaub sowie zum Auslandsreise-Wahltarif im Internet unter www.aok.de Rubriken ‚Gesund leben‘ und ‚Tarife‘.

Tags: Skiurlaub
Pressemitteilung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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