Herzogtum Lauenburg (pm). Ein schön geschmückter Weihnachtsbaum, ein Adventskranz aus duftenden Tannenzweigen und flackernden Kerzen: Für die meisten gehört das zu Weihnachten dazu. Doch gerade Kerzen können der gemütlichen Stimmung schnell ein Ende setzen: Jedes Jahr zur Weihnachtszeit verzeichnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) einen Anstieg von Haus- und Wohnungsbränden um rund 50 Prozent gegenüber dem Frühjahr oder Herbst. Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO, gibt Tipps, um das Brandrisiko zu verringern. Zudem weiß er, welche Versicherung im Fall der Fälle für den Schaden aufkommt.
Brandrisiko Adventskranz
Spätestens mit dem ersten Advent beginnt für die meisten die besinnliche Vorweihnachtszeit. Für ein stimmungsvolles Ambiente sorgen oft Kränze aus Tannengrün und echte Kerzen. Diese Kombination kann zur Gefahr werden, denn: „Die durch Heizungsluft schnell trocknenden Zweige fangen sehr leicht Feuer. Manchmal reicht ein Luftzug, damit ein Funke von einer Kerze auf die Zweige überspringt. Innerhalb von Sekunden brennt dann der gesamte Adventskranz“, so Rolf Mertens. Das Feuer ist meist schwer zu kontrollieren und kann sich in der gesamten Wohnung ausbreiten. Um das zu verhindern, sind frische Zweige empfehlenswert. Sie entzünden sich nicht so leicht. Beim Kauf oder Sammeln des Tannengrüns also darauf achten, dass die Zweige prall und saftig aussehen. Der ERGO Experte rät zudem, dem Adventskranz einen festen Stand zu geben und ihn mindestens 50 Zentimeter entfernt von brennbaren Gegenständen wie Gardinen oder Polstermöbeln zu platzieren. Wichtig ist auch, dass der Kranz nicht im Durchzug steht. Als Unterlage eignet sich ein Teller aus feuerfestem Material, beispielsweise aus Metall. Die Kerzen sollten auf ebenfalls feuerfesten Halterungen stehen und nicht wackeln. Und das Wichtigste: „Wer den Raum verlässt, sollte die Kerzen löschen – auch wenn er nur in der Küche Tee kochen will“, so der Experte. Der beste Schutz ist aber, auf echte Kerzen zu verzichten. Echtwachskerzen mit LED beispielsweise zaubern auch ein warmes Licht und verursachen keine Brände. „Allerdings sollten Verbraucher hier auf das VDE- oder das GS-Prüfzeichen achten“, rät Mertens. Denn ungeprüfte Ware kann zu einem Kurzschluss sowie zu Überhitzung führen und dadurch ebenfalls einen Brand auslösen.
Vorsicht auch beim Weihnachtsbaum
Echte Kerzen auf dem Weihnachtsbaum sind zwar schön und geben dem Raum eine stimmungsvolle Wärme – doch sie sind gefährlich. Wer trotzdem nicht auf ihr warmes Licht verzichten möchte, sollte auch hier darauf achten, dass der Baum stabil im Ständer steht und von Vorhängen, Möbeln und Co. mindestens einen halben Meter entfernt ist. Ausreichend Abstand zur Heizung ist wichtig, damit die Zweige nicht so schnell trocknen. Mertens rät außerdem zu regelmäßigem Gießen – die meisten Weihnachtsbaumständer haben dafür eine entsprechende Vorrichtung. Um im Notfall flüchten zu können, sollte der Baum keine Ausgangstür blockieren. Beim Schmücken gilt: Kerzen in einem möglichst großen Abstand zu darüber liegenden Zweigen anbringen und auf Baumschmuck aus Stroh oder Papier verzichten. Für einen sicheren Halt der Kerzen sorgen Metallhalterungen mit einem Kugelgelenk. Sie lassen sich so verstellen, dass die Kerzen senkrecht stehen und nicht tropfen. „Beim Anzünden am besten oben anfangen“, rät der ERGO Experte. „Die Gefahr, an einer brennenden Kerze hängen zu bleiben, ist dadurch geringer.“ Beim Löschen empfiehlt sich die umgekehrte Reihenfolge. Wie beim Adventskranz gilt auch hier: Sicherer als echte Kerzen sind LED-Lichterketten, die das GS- oder das VDE-Prüfzeichen besitzen.
Schnelle Hilfe im Notfall
Die mittlerweile in fast allen Bundesländern vorgeschriebenen Rauchmelder sind ein sinnvoller Schutz und können Leben retten – gerade auch rund um Weihnachten. Denn wenn eine vergessene Kerze in einem verlassenen Raum Feuer fängt, warnt der laute Alarm des Melders frühzeitig. Trotzdem sollten die Bewohner weitere Vorsichtsmaßnahmen treffen und einen Eimer Wasser mit mindestens zehn Litern oder einen Schaumlöscher in die Nähe des Baums oder des Adventskranzes stellen. Mertens rät, nur dann den Brand zu löschen, wenn eine Eigengefährdung ausgeschlossen ist. „Steht der Baum oder der Adventskranz komplett in Flammen oder hat bereits andere Gegenstände entzündet, sollten Bewohner umgehend die Wohnung verlassen und die Feuerwehr rufen“, so der Experte von ERGO.
Wer zahlt bei Brand?
Ein Haus- oder Wohnungsbrand trübt nicht nur die besinnliche Weihnachtsstimmung, der Schaden kann schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Zwei Versicherungen kommen für die Brandschäden auf – abhängig davon, was zerstört wurde. Haben Feuer oder Löschwasser Einrichtungsgegenstände wie Möbel oder Teppiche beschädigt, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. „Sie leistet auch für Weihnachtsgeschenke, die unter dem Baum lagen“, weiß Mertens. Ist das Haus ganz oder teilweise abgebrannt, springt die Wohngebäudeversicherung ein. Eine gute Police übernimmt sogar die Mietkosten, wenn das Haus oder die Wohnung eine Zeit lang unbewohnbar ist. Einige Versicherer bieten auch eine Neuwerterstattung an und übernehmen die Kosten für den Wiederaufbau der Immobilie in gleicher Größe und Ausstattung zum Neupreis. Für den Schadenfall gilt: Schnellstmöglich den Versicherer informieren und alle Schäden detailliert dokumentieren, zum Beispiel mithilfe von Fotos. Wichtig ist auch, nur in Abstimmung mit dem Versicherer Aufräumarbeiten und Reparaturen in Angriff zu nehmen. Damit die Versicherungssumme ausreicht, rät Mertens: „Versicherte sollten regelmäßig ihre Police überprüfen und die Deckung bei hochwertigen Neuanschaffungen oder Umbauten anpassen.“ Sonst bleiben Betroffene auf anteiligen Kosten sitzen.