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Titel Gesundheit

Bundesrat billigt Sofortprogramm Pflege und fordert, Abrechnungsschwierigkeiten bei der Schlaganfallversorgung schnell zu lösen

von Pressemitteilung
November 25, 2018
Bundesrat billigt Sofortprogramm Pflege und fordert, Abrechnungsschwierigkeiten bei der Schlaganfallversorgung schnell zu lösen

Foto: pixabay.com

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Berlin (pm). Der Bundesrat hat das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz am 23. November 2018 gebilligt. In einer Entschließung fordert er die Bundesregierung außerdem auf, schnellstmöglichst dafür zu sorgen, dass die bestehenden Abrechnungsschwierigkeiten bei der Verlegung von Schlaganfallpatienten gelöst werden.

Klageverfahren gefährden Versorgungssicherheit

Der Bundestag hatte in diesem Zusammenhang mit Beschluss des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes die Verjährungsfristen für die Ansprüche der Krankenkassen gegen die Krankenhäuser verkürzt. Dies hatte eine Klagewelle losgetreten. Die Klagen könnten die Krankenhäuser in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, die in Einzelfällen möglicherweise auch die Versorgungssicherheit gefährden, begründet der Bundesrat seine Handlungsaufforderung an die Bundesregierung.

Entlastung der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz soll den Personalengpass in der Pflege verringern und die Versorgungsqualität verbessern. Kern des Sofortprogramms sind 13.000 neue Stellen in der stationären Altenpflege.

Je nach Größe erhalten die Pflegeinrichtungen danach zwischen einer halben und zwei Pflegestellen zusätzlich. Finanziert werden sie durch die Krankenkassen. Auch in den Kliniken wird künftig jede zusätzliche Stelle in der Pflege vollständig von den Krankenversicherungen refinanziert. Für Zusatzkosten wegen höherer Tarifabschlüsse kommen sie ebenfalls auf.

Ausbildungsbereitschaft stärken

Außerdem schafft das Gesetz Anreize für mehr Ausbildungsplätze: Anders als bislang werden die Vergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig von den Kassen übernommen.

Zur Erleichterung der Arbeit

Zur Entlastung der Pflegeheime beitragen sollen Zuschüsse für die Anschaffung von digitalen oder technischen Ausrüstungen, die den Pflegekräften die Arbeit erleichtern. Ebenfalls im Sofortprogramm enthalten ist die Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf in Pflegeheimen und Krankenhäusern.
Sanktionen für Krankenhäuser mit zu wenig Personal

Darüber hinaus sieht das Sofortprogramm ab 2020 erstmals Untergrenzen für den Einsatz von Pflegepersonal in Krankenhäuern vor. Werden diese nicht erreicht, müssen die Krankenhäuser mit Sanktionen rechnen. Einzelheiten hierzu soll eine Rechtsverordnung regeln.

Vorschläge des Bundesrates aufgegriffen

Der Bundestag hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung am 9. November mit zahlreichen Änderungen verabschiedet. Dabei hat er auch einige Vorschläge des Bundesrates aus seiner Stellungnahme vom 21. September aufgegriffen. So entsprach er unter anderem der Forderung, die Verbesserung der Vergütung für ambulante Pflegedienste bei längeren Wegezeiten nicht auf unterversorgte ländliche Gebiete zu beschränken. Auch die Stärkung der öffentlichen Gesundheit durch eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes geht auf den Bundesrat zurück.

Wie es weitergeht

Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Tags: PflegeSchlaganfallversorgung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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