Mölln (pm). Am 26. Oktober 2018 kam es gegen 20 Uhr im Dachgeschoß eines Mehrfamilienwohnhauses in der Ratzeburger Straße in Mölln zu einem Feuer mit drei verletzten Personen. Ein Bewohner des Hauses sprang dabei vom Dach des Hauses in ein Sprungkissen der Feuerwehr. Er blieb unverletzt.
Ein 50-jähriger Bewohner sprang aus einem Fenster des zweiten Obergeschosses auf ein Autodach. Dabei erlitt er lebensgefährliche Verletzungen und musste in künstliches Koma versetzt werden. Ein weiterer Mann sowie ein Kind erlitten leichte Rauchgasvergiftungen und wurden ins Krankenhaus eingeliefert. Der 50-jährige befindet sich mittlerweile nicht mehr im Koma und ist auf dem Wege der Besserung. Lebensgefahr besteht nicht mehr. Das Haus war nach dem Feuer nicht mehr bewohnbar und ist einsturzgefährdet.
Erste Ermittlungen der Kriminalpolizei Ratzeburg ergaben, dass ein technischer Defekt als Brandursache nicht in Frage kam. Ferner konnte eine mögliche Brandlegung „von außen“ ebenfalls ausgeschlossen werden.
Im Rahmen der Ermittlungen hat der 50-jährige erheblich Verletzte zwischenzeitlich eingeräumt, das Feuer in seiner Dachgeschosswohnung gelegt zu haben. Der Beschuldigte leidet nach erster Einschätzung eines von der Staatsanwaltschaft Lübeck beauftragten psychiatrischen Sachverständigen unter einer psychiatrischen Erkrankung, auf die auch die Tatbegehung zurückzuführen sein dürfte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Lübeck die vorläufige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.