Herzogtum Lauenburg (pm). Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Deutschen Bundestag heute über die Ergebnisse der Bewertung der Projekte des Potenziellen Bedarfs aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 unterrichtet. Hierzu teilt der Lauenburgische CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Brackmann mit:
„Der Ausbau und die Elektrifizierung der Bahnstrecke zwischen Lübeck, Büchen und Lüneburg sind jetzt endgültig vom Tisch. Der Bund hat heute bestätigt, dass Ausbau und Elektrifizierung der Strecke durch das Herzogtum Lauenburg unwirtschaftlich wäre und es hierfür keinen Bedarf gibt. Damit bleibt der Güterverkehr auch weiterhin draußen“, informiert der CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Brackmann aus Berlin. Brackmann hatte sich in den vergangenen Jahren gegen den Ausbau der Strecke durch das Herzogtum Lauenburg stark gemacht hat. Neben der Elektrifizierung der Strecke war auch ein zweigleisiger Ausbau der Strecke und ein Umbau des Bahnhof Büchen mit einer Brücke vorgesehen, mit der die höhengleiche Querung der Gleise Hamburg – Berlin aufgehoben wird.
„Die Ertüchtigung der Strecke war als ‚alternative Anbindung für die Feste Fehmarnbeltquerung‘ gedacht. Der Ausbau hätte die Strecke für den Güterverkehr frei gemacht, ohne einen Vorteil oder Nutzen für das Herzogtum Lauenburg. Einzig der Schienenlärm wäre hier im Kreis verblieben. Jedoch gibt es für diese Strecke keinen Bedarf, da der Knoten Hamburg und der Ausbau der Strecke zwischen Lübeck, Bad Kleinen und Schwerin die Verkehre aufnehmen wird“, sagt Norbert Brackmann mit Blick auf die zu erwartenden Verkehre aus Skandinavien, wenn die Feste Fehmarnbeltquerung unter Betrieb geht.
Hintergrund
Im Zuge der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 wurde das Ausbau der Strecke Lübeck, Büchen bis Lüneburg in den Potentiellen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 aufgenommen. Die Projekte des Potentiellen Bedarfs sollten einer erneuten Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen werden. Der Bund führte in diesem Rahmen eine Untersuchung durch mit dem Ziel, die Gesamtsituation des überlasteten Knoten Hamburg durch verschiedene Maßnahmen zu entlasten. In dieser Untersuchung wurde auch die Strecke durch das Herzogtum Lauenburg betrachtet.
Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2016 das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes beschlossen, das am 30. Dezember 2016 in Kraft trat. Im Anhang des Gesetzes waren nicht nur die Projekte des Vordringlichen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplans 2030 abgebildet, sondern auch die Maßnahmen des Potenziellen Bedarfs. Zugleich enthielt das Gesetz in Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 eine ausdrückliche Regelung zur automatischen Aufstufung dieser Projekte in den Vordringlichen Bedarf nach erfolgtem Nachweis der gesamtwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit. Seit 2016 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Projekte des Potenziellen Bedarfs untersucht und durch Gutachter bewerten lassen. Das Bundesverkehrsministerium hat am 6. November 2018 die Ergebnisse der Bewertung bekannt gegeben.