Kiel (pm). Im Zuge der zweiten Änderung der Pläne zum Bau des Fehmarnbelttunnels haben die Vorhabenträger – wie in solchen komplexen Verfahren üblich – noch einmal Anpassungen der Unterlagen vorgenommen. Zudem hat das Amt für Planfeststellung Verkehr (APV) bei der Bundesanstalt für Wasserbau eine gutachterliche Stellungnahme zur Belastbarkeit der hydrologischen und morphologischen Daten für die Umweltuntersuchungen eingeholt. Dies hat die beide Vorhabenträger, die dänische Projektgesellschaft Femern A/S und den LBV.SH Lübeck, zu einer ergänzenden Erklärung zu diesem Themenkomplex veranlasst..
Die angepassten Unterlagen werden den beteiligten Umweltverbänden und Behörden noch einmal zur möglichen Stellungnahme zur Verfügung gestellt und sind ab dem morgigen Freitag (2. November) auf der Internetseite https://planfeststellung.bob-sh.de/ aufzurufen oder herunterzuladen (Unterordner „FBQ, Plankorrekturen und Ergänzung von Unterlagen nach der 2. Planänderung; Bereitstellung 02.11.2018“). Darin ist auch eine Liste enthalten, um die erfolgten Anpassungen systematisch nachzuvollziehen.
Nach Angaben des APV endet die Frist für die Stellungnahme der Verbände und Behörden am 23. November.2018. Gegen die Pläne zum Bau des Belttunnels sind auf deutscher Seite insgesamt über 12.000 Einwendungen eingegangen.