Herzogtum Lauenburg (pm). Von der heute (29. Oktober 2018) getroffenen Kabinettsentscheidung der Landesregierung zum Landesstraßen-Erhaltungsprogramm zeigen sich die CDU-Landtagsabgeordneten Klaus Schlie und Andrea Tschacher erfreut. „Mit dem beschlossenen Erhaltungsprogramm macht die Landesregierung bei der Sanierung der Landesstraßen Ernst. Am Ende dieser Legislaturperiode werden sich 70 Prozent der Landesstraßen wieder in einem ordentlichen Zustand befinden. Allein diese Zahl zeigt, welchen Sanierungsstau wir abzuarbeiten haben“, erklärt Klaus Schlie.
Das Kabinett hatte heute das Straßensanierungsprogramm für die Jahre 2019 bis 2022 beschlossen. Im Programm seien sechs Maßnahmen für das Herzogtum Lauenburg enthalten. So werde bereits im nächsten Jahr der Streckenabschnitt der L 208 zwischen Kuddewörde und Aumühle auf einer Länge von 8,2 Kilometer saniert. Im Jahr 2019 werde zudem die L 287 (Lehmrader Str. und Gudower Str.) in der Ortsdurchfahrt Lemrade bis Gudow auf einer Länge von 5,6 Kilometer saniert. Im Jahr 2020 folge dann die Sanierung eines ein Kilometer langen Streifens der L 205 (Hauptstraße) in der Ortsdurchfahrt der Gemeinde Gudow.
Im Folgejahr würde dann die Sanierung der L 158 auf einer Länge von 11,2 Kilometer zwischen Kollow und Lauenburg in Angriff genommen. Schließlich würden im Jahr 2022 noch die L 205 zwischen Wangelau und Büchen auf 6,3 Kilometer in Stand gesetzt sowie die L 220 zwischen Kühsen und Berkenthin über 5,9 Kilometer saniert.
Die beiden Abgeordneten verwiesen auf die Forderung „Straßen bauen“ aus dem CDU-Landtagswahlkampf des vergangenen Jahres. „Versprochen und gehalten – damit lösen wir ein zentrales Wahlversprechen ein“, so Andrea Tschacher. „Als wir noch in der Opposition waren haben wir mit der Schlaglochkampagne den desolaten Zustand unserer Straßeninfrastruktur angeprangert“, erinnert Klaus Schlie.
„Unsere Forderung lautete schon damals, dass jährlich mindestens 90 Millionen Euro in den Erhalt der Landesstraßen fließen müssten. In der Jamaika-Koalition konnten wird diese Summe nun mit den Grünen und der FDP im Koalitionsvertrag vereinbaren“, so Schlie weiter. Diese Summe sei auch erforderlich. Dabei stützt sich die Annahme der Landesregierung auf die Berechnung des Landesbetriebs für Straßenbau und Verkehr. Demnach sei es mit diesen Investitionsvolumen möglich, die Straßen im Land wieder in einen Zustand zu versetzen, wie es vor der Deutschen Wiedervereinigung der Fall war. Unter den SPD-geführten Landesregierungen wurden stattdessen weniger als 30 Millionen Euro pro Jahr in die Sanierung der Landesstraßen investiert.
„Mit 30 Millionen Euro lässt sich der Verfall der Infrastruktur nicht stoppen. Mit dem Haushalt 2018 hat die Landtagsmehrheit von CDU, Grünen und FDP dagegen erstmals mehr als 90 Millionen Euro für die Sanierung von Landesstraßen zur Verfügung gestellt. Den gleichen Weg möchten wir auch mit dem derzeit in Beratung befindlichen Haushalt für 2019 und ebenso in den Folgejahren gehen. Mit diesen Investitionen werden wir die Situation in den kommenden Jahren endlich in den Griff bekommen“, konstatiert Andrea Tschacher.
Baugewerbeverband weist auf Zukunftsperspektiven hin
Der Baugewerbeverband Schleswig-Holstein lobt Kabinettsentscheidung der Landesregierung und nutzt den Zeitpunkt, auf weitere Anliegen aufmerksam zu machen. „Wir begrüßen, dass die geplanten Investitionen in die Landesstraßensanierung eine erfreuliche Entwicklung zeigen und mit der Erhaltungsstrategie der Substanzverzehr aufgehalten werden soll“, sagt Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein. Sein Verband goutiere, dass es bei der Mittelverteilung keine Priorisierung mehr gäbe und dass das Verkehrsministerium auch den dauerhaften Erhalt im Blick habe.
„Das ist umso wichtiger, weil viele Straßen zukünftig stärker belastet werden, alleine schon durch die Anforderungen des zunehmenden Schwerlastverkehrs“, so der Verbandschef. Alle Verkehrsprognosen gehen, bezogen auf den Güterverkehr, von einem weiteren Zuwachs der Schwerverkehre auf der Straße aus. Hinzu kommt die verstärkte Verkehrsbelastung der Landesstraßen, vor allem derjenigen, die parallel der Bundesautobahnen verlaufen, „noch“ zur Mautumgehung.
Auch sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass im Rahmen der Wohnraumoffensive Erschließungsstraßen und Zuwegungen sowie kommunale Straßen entstünden, die an die Landesstraßen angebunden werden müssten. Auch hier könnte das Land zeigen, dass es die Gemeinden bei der Verkehrswegefinanzierung nicht alleine lasse.
Das geltende Planungs- und Genehmigungsrecht sei bei großen Projekten in der jetzigen Form eher kontraproduktiv als zielführend. „Wir brauchen zum einen beschleunigte und abgekürzte Verfahren bei den Planfeststellungsbeschlüssen und zum anderen brauchen wir digitale Verfahren in den Behörden“, so Schareck. Planung und Erhalt müssten zudem verstärkt den Bedarf und die Nutzung zukünftiger Fahrzeugtypen bis hin zur digitalen Verkehrslenkung einbeziehen.
„Wir können das fachlich fundierte strategische Vorgehen des Verkehrsministers auch mit Expertise aus der Bauwirtschaft unterstützen. Und vor allem plädieren wir dafür, ab sofort und zukünftig ausreichend Mittel auch im Hinblick auf die oben angerissenen Fragestellungen bereitzustellen“, sagt Schareck. „Planung braucht Zeit und qualifiziertes Personal. Unsere Betriebe brauchen dies, um Planungssicherheit zu erhalten. Beide brauchen das, um vernünftige Verträge schließen und dann bauen zu können.“