Herzogtum Lauenburg (pm). Am kommenden Sonntag werden die Uhren umgestellt und spätestens damit ist klar: Der Winter ist auf dem Weg. Nebel, Regen und Dämmerung schränken die Sicht beim Autofahren dann wieder häufig ein. Gerade in dieser Jahreszeit kommt es vermehrt zu Unfällen mit Wildtieren. Deshalb sollten Verkehrsteilnehmer nun besondere Vorsicht walten lassen. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. gibt Tipps, wie sich Autofahrer in der dunklen Jahreszeit am besten verhalten sollten.
Besonders auf Strecken, die an Wäldern oder Feldern vorbeiführen sowie in Gebieten mit gekennzeichnetem Wildwechsel ist es nun wichtig, langsam zu fahren, Abstand zu halten und immer bremsbereit zu sein. Sobald Wild am Straßenrand zu erkennen ist, sollten Verkehrsteilnehmer abblenden (also von Fern- auf Abblendlicht wechseln), abbremsen und hupen, um das Tier zu verscheuchen. Auf keinen Fall darf das Tier durch das Einschalten des Fernlichtes geblendet werden, da es hierdurch die Orientierung verliert und dadurch erst recht auf die Lichtquelle und somit die Straße zulaufen wird. Zudem müssen Sie damit rechnen, dass weitere Tiere folgen können.
Wenn der Zusammenstoß unvermeidbar ist, empfiehlt der ADAC, das Lenkrad festzuhalten und kontrolliert zu bremsen. Autofahrer, die versuchen, ein Tier durch ein Ausweichmanöver zu schützen, begeben sich und andere Verkehrsteilnehmer in große Gefahr. Zusammenstöße mit Bäumen am Straßenrand oder mit dem Gegenverkehr haben häufig auch für die Unfallbeteiligten schlimme Folgen.
Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Zusammenstoß mit einem Wildtier, gilt es Folgendes zu beachten:
Das Auto zum Stillstand bringen und Ruhe bewahren
Warnweste anziehen, Warnblinkanlage einschalten, die Unfallstelle sichern und eventuell verletzte Personen versorgen
Die Polizei alarmieren und so lange bei dem verletzten Tier bleiben, bis Hilfe eintrifft
Fotos von der Unfallstelle und dem Tier anfertigen und die Kontaktdaten von vorhandenen Zeugen notieren
Achtung: Seien Sie vorsichtig, ein verletztes Tier kann bedingt durch seine Schmerzen und seine Panik beißen. Ein verletztes oder totes Tier darf auch niemals in guter Absicht mitgenommen werden. Diese Handlung gilt im Sinne des Gesetzes als strafbare Wilderei.
Eine Ausnahme bildet das Bundesland Hessen: In einem Schreiben an die Landestierärztekammer hat hier das Umweltministerium bereits 2015 klargestellt, dass ein verletztes Wildtier, das dem Jagdrecht unterliegt, zu einem Tierarzt zur Behandlung gebracht werden darf, sofern derjenige, der das Tier der Natur entnimmt, dies dem Jagdausübungsberechtigten beziehungsweise der Polizei mitteilt. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass jedermann verletzten oder in Not befindlichen Wildtieren helfen kann und somit das Tierschutzgesetz Berücksichtigung findet. Die Tierschutzorganisation TASSO begrüßt diese Klarstellung ausdrücklich und fordert entsprechende Regelungen auch in den anderen Bundesländern.
Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO: „In Waldgebieten, insbesondere in der Morgen- und Abenddämmerung, müssen Autofahrer vermehrt mit Wildwechsel rechnen. Daher empfiehlt es sich, hier besonders vorsichtig und vorausschauend zu fahren. Kommt es dennoch zu einer Kollision mit einem Wildtier, sollten Fahrer sofort die Polizei rufen, die Warnweste anziehen und die Unglücksstelle absichern. Die Polizei nimmt den Unfall auf und kontaktiert den zuständigen Jagdpächter. Dieser oder die Polizei stellen eine sogenannte Wildschadenbescheinigung aus. Autofahrer benötigen das Dokument für ihre Versicherung. Sie sollten den Unfall auch dann melden, wenn das Tier im Schockzustand aus eigener Kraft aufsteht und flüchtet. Besser nicht selbst versuchen, dem Tier zu helfen. Es könnte panisch reagieren und ausschlagen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass das Wild bei Kontakt Krankheiten, wie etwa Tollwut, auf den Menschen überträgt.“