Fast jeder erwachsene Bundesbürger ist bei der Schufa – der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung e. V. – erfasst. Bereits die Eröffnung eines Girokontos oder die Anfrage zu einem Kredit löst einen Eintrag aus. Nicht alle Einträge bei der Schufa sind negativ. Doch wer bei der Schufa mit einer schlechten Bewertung drinsteht, gilt als vorbelastet, was sich beispielsweise auch bei der Kfz-Versicherung auswirken kann.
Pflichtversicherungsgesetz schützt die Verbraucher
Pflichtversicherungsgesetz schützt die Verbraucher
Es ist schwierig, eine Kfz-Versicherung zu finden, die keine Bonitätsprüfung bei der Schufa durchführt. Ein guter Tipp ist es, sich mit einer Autoversicherung persönlich in Verbindung zu setzen sowie die Situation zu schildern. Theoretisch ist jede Versicherung dazu verpflichtet, jedem eine Kfz-Haftpflichtversicherung anzubieten. Dafür gibt es das Pflichtversicherungsgesetz. Für die Versicherungsgesellschaft besteht deshalb Kontrahierungszwang, das heißt, sie muss den Vertrag akzeptieren mit den Mindestversicherungsbedingungen, wie sie der Gesetzgeber vorgibt. Die Mindestversicherungssumme sowie weitere wichtige Informationen zur Kfz-Versicherung hat die BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – in einem Artikel erläutert.
Überprüfung der Bonität erfolgt immer
Die Versicherungsgesellschaften möchten sich in gewisser Weise absichern, dass der Versicherungsvertrag auch von beiden Seiten erfüllt wird, der Versicherungsnehmer also seiner Beitragspflicht nachkommt. Deshalb überprüfen sie die Bonität mithilfe der Schufa. Dabei spielen regelmäßig gezahlte Beiträge in den letzten Monaten und ein geregeltes Einkommen eine wesentliche Rolle. Ist die Versicherungsgesellschaft nicht mit den Informationen zufrieden und befürchtet Zahlungsausfälle, versucht sie, andere Sicherheiten zu bekommen. Sie verlangt beispielsweise monatliche Zahlweise mit einem entsprechenden Aufschlag auf den Beitrag. Um hier unnötig teure Versicherungsprämien zu vermeiden, sollten Fahrzeughalter unbedingt einen Versicherungsvergleich vornehmen. Es gibt auch eine günstige Kfz-Versicherung trotz Schufa.
Die Schufa als zentrale Auskunftei
Egal wo Kunden einen Versicherungsvertrag abschließen möchten, ob online, über einen Makler oder eine Filiale der Versicherungsgesellschaft, fast immer ist die Zustimmung zur Überprüfung durch die Schufa erforderlich. Dort finden sich mittlerweile mehr als 480 Millionen Datensätze zu über 66 Millionen Bundesbürgern. In der persönlichen Datei der einzelnen Personen findet sich stets eine Zahl zwischen 0 und 100, der sogenannte Schufa-Score. Dieser gibt Auskunft über die persönliche Kreditwürdigkeit und damit über die Ausfallwahrscheinlichkeit für die Versicherung. Dabei spielen Faktoren, wie bereits vorhandene Kredite, der Wohnort oder die Einkommens- und Vermögenssituation, eine wesentliche Rolle. Wie die Schufa diesen Score genau berechnet, beschreibt sie auf ihrer Internetseite.
Wenn der Schufa-Score niedrig ist
Ist der Schufa-Score eines Antragstellers niedrig, ist das Ausfallrisiko für die Versicherung hoch. Einige Versicherungen würden diesen Vertrag gerne verhindern und verlangen daher eine höhere Prämie, in der Hoffnung, der Kunde geht zu einem anderen Anbieter. Da jedoch nicht alle Versicherungen den Schufa-Score gleich interpretieren, gibt es hier sehr unterschiedliche Angebote. Der Datenabgleich bei der Schutzgemeinschaft gehört heute zu vielen Geschäftsprozessen dazu. Allerdings darf dieser auch nicht überbewertet werden. In 91 Prozent der Fälle ist der Eintrag positiv.
Wann die Versicherung einen Antragsteller ablehnen darf
Eine schlechte Bonität bringt nicht zwangsläufig eine Ablehnung des Versicherungsantrags mit sich. Das liegt allerdings in erster Linie an der gesetzlichen Pflichtversicherung für Kfz. Nur in Extremfällen darf die Versicherung einen Autofahrer ablehnen. Hat der Versicherer dem Antragsteller früher schon einmal ein Vertragsverhältnis vorzeitig wegen Pflichtverletzung gekündigt, insbesondere wenn er seiner Beitragspflicht nicht nachgekommen ist, dann darf der Versicherer einen Kunden ablehnen.