Ratzeburg (pm). Was ist zu tun, wenn eine Notfallsituation vorliegt? Schnelles Handeln kann dann überlebenswichtig sein. Denn hier gilt: Zeit ist Leben. Laut der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe erleiden jährlich bundesweit fast 270.000 Menschen einen Schlaganfall. Viele Menschen kennen beispielsweise die Symptome eines Schlaganfalls, wissen aber nicht, was im Notfall zu tun ist. „Ein Schlaganfall oder ein akuter Herzinfarkt sind Erkrankungen, bei denen jede Minute zählt. Sie sind ein Fall für den Rettungsdienst“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.
Um in Notsituationen angemessen reagieren zu können, ist es wichtig, entsprechende Warnhinweise überhaupt zu kennen: Eine plötzliche Asymmetrie des Gesichtes, Schwierigkeiten beim Sprechen, Lähmungserscheinungen eines Armes, Beines oder einer Körperseite können beispielsweise auf einen Schlaganfall hinweisen. Dabei können die Symptome im Wechsel mal stärker und mal schwächer sein. In solchen Fällen sollte der Rettungsdienst informiert werden. Schnelle Hilfe beeinflusst auch, wie weit sich der Betroffene später wieder körperlich erholen kann.
In lebensbedrohlichen Notfällen erreicht man über die bundesweite Notruf-Telefonnummer ‚112‘ die Leitstelle des Rettungsdienstes. Damit man dort die Lage richtig einschätzten kann, werden ‚W-Fragen‘ gestellt. Die Antworten sind wichtig: WAS ist passiert? WELCHE Symptome zeigt der Betroffene? WO befindet sich dieser: Ort, Straße, Hausnummer? WER ruft an? Name und Telefonnummer für mögliche Rückfragen nennen. Und WARTEN: Jetzt nicht einfach auflegen, denn es kann Nachfragen geben oder Hinweise, was akut zu tun ist. Der Anruf wird IMMER von der Notrufzentrale beendet.
Wer nachts und am Wochenende ärztliche Hilfe benötigt, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde des Hausarztes warten kann, erreicht über die bundesweit einheitliche Rufnummer ‚116 117‘ (ohne Vorwahl) den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen. Dort erhält man Informationen zur nächsten dienstbereiten Notfalldienstpraxis in der Nähe. Kann die Notfalldienstpraxis aus medizinischen Gründen nicht selbst aufgesucht werden, kommt ein Arzt nach Hause. Für lebensbedrohliche Notfälle ist der Bereitschaftsdienst allerdings nicht zuständig.