Herzogtum Lauenburg (pm). Die Masern bis 2010 ausrotten – das hatte sich die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Ziel gesetzt. Doch die Zahl der Masererkrankungen ist in Europa wieder stark gestiegen. Die WHO gab aktuell bekannt, dass sich im ersten Halbjahr 2018 mehr als 41.000 Menschen in Europa mit Masern infiziert haben. Damit sind das bereits jetzt mehr Fälle als im gesamten Jahr 2017. Was Masern sind und was Verbraucher über Behandlung und Prävention wissen sollten, erklärt Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung.
Was sind Masern und wie äußert sich eine Infektion?
Masern sind eine akute Infektionskrankheit. Auslöser ist das gleichnamige Virus. „Es befällt sowohl die Zellen als auch das Immunsystem des Körpers“, weiß Dr. Wolfgang Reuter. Oft ahnen Betroffene erst einmal nichts von der Infektion, denn die Symptome treten nach gut anderthalb Wochen auf. An Masern erkrankte Patienten klagen dann über Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Fieber, Hustenreiz und Halsschmerzen. Typisch sind aufgedunsene Stellen auf der Haut, besonders im Gesicht, sowie ein rötlicher juckender Hautausschlag. Auch eine erhöhte Lichtempfindlichkeit zählt zu den Symptomen. Der Experte warnt, dass sich durch die massive Schwächung des Immunsystems Mittelohr-, Lungen- oder gar Hirnhautentzündungen entwickeln können.
Behandlungsmöglichkeiten
Eine spezielle Therapie gegen Masern gibt es nicht. In den meisten Fällen empfehlen die Ärzte Bettruhe, schmerzstillende Medikamente gegen die Kopfschmerzen, ausgiebiges Trinken gegen den Hustenreiz und abgedunkelte Räume gegen die Lichtempfindlichkeit. Schmerzlindernde Cremes und kühlende Lotionen helfen gegen den windpockenähnlichen Ausschlag. Dr. Reuter rät aber auch zur Selbstdisziplin: „Erkrankte sollten sich an den juckenden Hautstellen nicht kratzen. Aufgekratzte Flecken können zu Narben oder bakteriellen Entzündungen führen.“ Im Normalfall klingen die Symptome nach gut fünf Tagen langsam ab, hartnäckige Erkrankungen können aber auch länger dauern. Wichtig: Um Komplikationen oder einen langen Krankheitsverlauf zu vermeiden, sollte ein Arzt den Patienten begleiten. Wann er wieder Kindergarten, Schule oder Arbeit besuchen darf, kann nur der Mediziner beurteilen.
Vorbeugung durch Impfpflicht?
Zwar ist es möglich, sich mit einer Impfung innerhalb der ersten drei Tage nach der Infektion gegen den Ausbruch der Masern zu schützen. Die Impfung kann den Ausbruch der Krankheit verhindern oder zumindest abschwächen. Da sich die ersten Symptome allerdings erst nach mehreren Tagen zeigen, kommt die Impfung häufig zu spät. „Daher ist eine vorbeugende Impfung bereits im Kleinkindalter sinnvoll“, rät der Experte. Eine Impfpflicht gibt es in Deutschland allerdings nicht. Die Impfkommission des Robert-Koch-Instituts empfiehlt dennoch die erste Impfung zwischen dem neunten und vierzehnten Monat. Für einen langfristigen Schutz sollte kurz vor dem zweiten Geburtstag eine weitere Impfung erfolgen. Für Erwachsene gilt: Wer nach 1970 geboren wurde und höchstens eine Impfung gegen Masern erhalten hat, sollte seinen Schutz auffrischen. „Wer über seinen Impfstatus nicht Bescheid weiß, kann mittels einer Blutuntersuchung herausfinden, ob er geschützt ist“, weiß Dr. Wolfgang Reuter. Allerdings sind die Laborbefunde nicht immer eindeutig. Deshalb ist es ratsam, sich im Zweifelsfall impfen zu lassen.