Herzogtum Lauenburg (pm). Der Kreis Herzogtum Lauenburg fördert Jugendfahrten von Trägern der Jugendarbeit. Der Jugendhilfeausschuss hat insbesondere die Unterstützung von Kindern aus finanziell benachteiligten Familien (Jugendferienwerk) ausgeweitet. Für Jugendfahrten ab sechs Tagen Dauer werden jetzt 75 Prozent der Kosten übernommen, bei kürzeren Maßnahmen 50 Prozent.
Die Anträge auf Kostenübernahme werden durch die Veranstalter der Jugendfahrten gestellt. Kinder und Jugendliche, die an einer Jugendfahrt teilnehmen wollen und eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, können sich bei ihrem jeweiligen Veranstalter beraten lassen. Die Förderfähigkeit muss durch geeignete Nachweise belegt werden.
Damit Vereine und Jugendorganisationen die verbesserte Förderung beantragen können, muss mindestens eine verantwortliche Begleitperson im Besitz einer Jugendleiter/In-Card (Juleica) sein. Ausnahmen können während der Einführungszeit aber im Einzelfall noch zugelassen werden. Ab 2020 ist der Nachweis einer gültigen Juleica verbindlich. Die Richtlinien und Anträge für die Veranstalter von Jugendfahrten sind auf der Homepage des Kreises www.kreis-rz.de unter Jugendförderung zu finden.