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Titel Herzogtum Lauenburg

Lärmschutz für den Vorkamp in Mölln: Bald auch tagsüber Tempo 30

von Pressemitteilung
Juni 19, 2018
Lärmschutz für den Vorkamp in Mölln: Bald auch tagsüber Tempo 30

Noch ist die Geschwindigkeitsreduzierung auf die Nachtzeit begrenzt, dies wird sich in Kürze ändern. Foto: hfr

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Mölln (pm). Die jüngsten Lärmberechnungen für die Straße Vorkamp in Mölln haben ergeben, dass die Beeinträchtigung der Anwohner durch Straßenverkehrslärm eine ganztägige Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Stundenkilometer erforderlich macht. Bisher gilt im Vorkamp Tempo 30 nur in der Zeit von 22 bis 6 Uhr.

Aufgrund der jüngsten Berechnungsergebnisse wird in den nächsten Tagen die Geschwindigkeitsreduzierung auf ganztägig erweitert. Dazu werden in Kürze die Zusatzzeichen, die die Geschwindigkeitsreduzierung bisher auf die Nachtzeit begrenzt haben, abgebaut. Die erweiterte Geschwindigkeitsbegrenzung soll dazu dienen, die Anwohnerinnen und Anwohner an der Straße Vorkamp vor zu hohen Lärmpegeln zu schützen, deshalb werden alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Rücksichtnahme gebeten. Da der Erfolg der Geschwindigkeitsbegrenzung entscheidend davon abhängt, ob sie eingehalten wird, werden nach einer Einführungszeit auch Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt werden.

Die Stadt Mölln plant, zusätzlich zu den Verkehrszeichen Fahrbahnmarkierungen aufzubringen, um die Verkehrsteilnehmer auf die geänderte Situation besonders aufmerksam zu machen.

Tags: GeschwindigkeitsbegrenzungMöllnVorkamp

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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