Mölln (pm). „Wie kann ich beeinflussen, was mit mir geschieht, wenn ich aufgrund eines Unfalls, durch Krankheit oder meines Alters nicht mehr in der Lage bin, meinen Willen bezüglich medizinischer und vor allem lebenserhaltender Maßnahmen zu äußern?“
Fragen zu Vorsorgedokumenten gehören heute im Klinikalltag bei der Patientenaufnahme dazu: „Haben Sie eine Patientenverfügung?“.
Damit es über den erklärten Willen in einer Patientenverfügung keinen Streit gibt, müssen Patienten eindeutig bestimmen, was sie wünschen. Viele Menschen tun sich schwer damit, eine Patientenverfügung zu erstellen. Ob mit oder ohne Patientenverfügung, die Entscheidung über eine Behandlung oder Therapie fällt der Arzt nie alleine, sondern gemeinsam mit dem in einer Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten. Die Vorsorgevollmacht ist das ideale Instrument, um die eigene Zukunft auch für den Fall selbst zu gestalten, dass man selber nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Damit wird das Recht auf Selbstbestimmung gestärkt und eine gesetzliche Betreuung kann so vermieden werden.
Was muss bei der Formulierung beachtet werden? Worin unterscheiden sie sich? Welche Gültigkeit haben diese Schriftstücke? Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg bietet hierzu am Mittwoch, 21. März 2018, um 15 Uhr in der Cafeteria der Praxisklink Mölln, Wasserkrüger Weg 7 einen kostenlosen Vortrag an. Referenten werden hierzu Frau Mendy Meyer, Betreuungsverein für den Kreis Herzogtum Lauenburg; Herr Armin Fehlhaber, Betreuungsamt und Herr Dr. Patrick Lohmann, Ärztlicher Koordinator im Netzwerk Palliative Care im Kreis Herzogtum Lauenburg sein. In anschließender Diskussion werden Fragen gerne beantwortet.
Bei Fragen vorab melden Sie sich gern im Büro des Pflegestützpunktes unter der Telefonnummer 04542 – 82 65 49