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Titel Herzogtum Lauenburg

Ratzeburger Stadtvertretung beriet zu Haushalt, Satzungsfragen und wichtigen Infrastrukturprojekte

von Pressemitteilung
Juni 30, 2026
Verfahrensweise zum anstehenden Bürgerentscheid in Ratzeburg

Das Rathaus in Ratzeburg. Foto: hfr

Ratzeburg (pm). In der jüngsten Sitzung der Stadtvertretung Ratzeburg am 22. Juni 2026 wurden Entscheidungen für das städtische Haushaltswesen, die Sportinfrastruktur sowie die Förderung des demokratischen Zusammenlebens getroffen. Ein zentraler Meilenstein der Sitzung war die Verabschiedung des ersten Nachtragshaushaltsplanes für das laufende Jahr 2026. Durch veränderte Kostenberechnungen bei der anstehenden Sanierung der Sporthalle an der Ruderakademie ergaben sich notwendige Anpassungen. Obwohl die Maßnahme zu rund 85 Prozent durch Bundes- und Landesmittel gefördert wird, erhöht sich der städtische Eigenanteil um rund 40.000 Euro, was in der geänderten Haushaltssatzung einmütig berücksichtigt wurde. Zudem verbuchte die Stadt einen soliden Haushaltsabschluss für das Jahr 2024 : Der erwirtschaftete Jahresüberschuss von rund 989.665 Euro wird vollständig der Ausgleichsrücklage zugeführt, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommune langfristig abzusichern. In diesem Zuge wurde auch die bereinigte Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2024 mit einer Bilanzsumme von rund 118,6 Millionen Euro offiziell festgestellt.

Großes Augenmerk lag zudem auf einem Antrag der CDU-Fraktion zur Sanierung der maroden Steganlage am Bootshaus der Lauenburgischen Gelehrtenschule am Karl-Adam-Weg. Nachdem die Verwaltung über die komplexen Eigentumsverhältnisse und die Notwendigkeit einer vorsorglichen Sperrung berichtet hatte, beschloss das Gremium einstimmig, die Verwaltung mit konkreten Prüfungen zu beauftragen. Dabei sollen förderrechtliche Rahmenbedingungen geklärt und zeitnah Gespräche mit dem Ehemaligenverein als Eigentümer aufgenommen werden. Ziel ist es, eine nachhaltige Lösung für den Erhalt dieser traditionsreichen Sportstätte zu finden, wobei auch eine Übertragung des Bootshauses in städtisches Eigentum und ein damit verbundenes offenes Nutzungskonzept für die Öffentlichkeit geprüft werden.

Im Bereich des Satzungsrechts beschloss die Stadtvertretung mehrheitlich eine Anpassung der Hebesatzsatzung, konkret die Änderung des Hebesatzes für die Grundsteuer A. Einstimmig verabschiedet wurden zudem die Neufassungen der Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften sowie der dazugehörigen Gebührensatzung, um die rechtlichen Grundlagen an aktuelle Standards anzupassen. Keine Mehrheit fand hingegen der Entwurf zur Änderung der Entschädigungssatzung für kommunale Ehrenämter : Nach einer intensiven Debatte über zusätzliche Aufwandsentschädigungen für Schiedspersonen wurde der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Ein starkes Signal setzten die Kommunalpolitiker für das gesellschaftliche Engagement : Die erfolgreiche „Partnerschaft für Demokratie“ zwischen der Stadt Ratzeburg und dem Amt Lauenburgische Seen im Rahmen des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘ wird bis zum Ende der geplanten Projektlaufzeit im Jahr 2032 fortgeführt. Die Stadt bestätigt damit die Bereitschaft, den jährlichen Eigenanteil von 6.950 Euro zur Förderung von demokratischer Bildung und Aufklärungsarbeit bereitzustellen.

Abgerundet wurde der öffentliche Teil durch Berichte der Verwaltung zu aktuellen Projekten. Unter anderem wurde mitgeteilt, dass der Abriss des Rundbaus an der Schlosswiese im Herbst stattfinden wird, um die laufende Tourismussaison im Sommer nicht zu beeinträchtigen. Zudem kann pünktlich zu den Sommerferien rund die Hälfte der Seebadeanstalt an der Schlosswiese für den Badebetrieb freigegeben werden, nachdem die Flachwasserbereiche erfolgreich hergerichtet wurden.

Tags: Ratzeburg

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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