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Richtig Vorsorgen – Vorsorgevollmacht, Betreuungs-und Patientenverfügung

von Gesine Biller
März 7, 2026
Was soll werden?

Was soll werden? Selbstbestimmung durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Foto: truthseeker08 by Pixabay, hfr

Sterley (pm). Was wird, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann? Wer entscheidet dann für mich? Oft treten solche Situationen schneller ein, als man sich vorstellen kann. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu erstellen. Damit können Menschen selbstverantwortlich festlegen, wer ihre Rechte wahrnehmen soll, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Zwar gibt es die Möglichkeit der Ehegattennotvertretung, diese kann aber nur eingeschränkt und für maximal sechs Monate ausgeübt werden. Danach muss eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.

Die Patientenverfügung regelt die eigenen Wünsche in Bezug auf ärztliche Behandlungen in der Regel für die letzte Lebensphase. Referenten: Betreuungsamt und Betreuungsverein des Kreises H-L, Dr. Patrick Lohmann, Ärztl. Koordinator im Netzwerk Palliative Care im Kreis Herzogtum-Lauenburg, im Anschluss werden Fragen der Zuhörer gern beantwortet. ­Der Vortrag findet am 11. März 2026 im Kulturzentrum Sterley, Alte Dorfstraße 35 in Sterley in der Zeit von 16 Uhr bis 18 Uhr statt. Infos und Anmeldung unter der Telefonnummer 04542 – 82 65 49 im Pflegestützpunkt oder per Mail unter info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de

Gesine Biller

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