Geesthacht (pm/aa). Seit Montag, 26. Januar 2026, ist die neue Katzenschutzverordnung der Stadt Geesthacht in Kraft. Allerdings gelten nicht alle Regelungen sofort. Für einzelne Bestimmungen sieht die Verordnung Übergangsfristen vor.
Die Vorgaben für sogenannte Freigängerkatzen treten erst ab Freitag, 1. Mai 2026, in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Freigängerkatzen im Stadtgebiet Geesthacht dauerhaft gekennzeichnet und registriert sein. Die Kosten für Kennzeichnung und Registrierung tragen die Halter selbst.
Konkret betrifft die Regelung alle fortpflanzungsfähigen Katzen ab einem Alter von fünf Monaten, die unkontrolliert das eigene Grundstück verlassen. Diese Tiere müssen vor dem Freigang gekennzeichnet und in einem Register erfasst werden. Die Kennzeichnung erfolgt in der Regel durch die Implantierung eines Mikrochips durch eine Tierärztin, einen Tierarzt oder eine dafür legitimierte Stelle. Die Registrierung beinhaltet neben der Chipnummer mindestens ein äußeres Erkennungsmerkmal des Tieres sowie Name und Anschrift der Haltungsperson. Die Eintragung kann in öffentlich oder privat geführten Registern erfolgen, die den Behörden zugänglich sind, etwa bei FINDEFIX oder Tasso.
Hintergrund der Verordnung ist die hohe Zahl freilebender Katzen im Geesthachter Stadtgebiet. Durch die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung soll eine eindeutige Zuordnung von Freigängerkatzen zu verantwortlichen Haltern ermöglicht werden.
Rechtsgrundlage der Katzenschutzverordnung ist das Tierschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein. Beschlossen wurde die Verordnung von der Ratsversammlung der Stadt Geesthacht in ihrer Sitzung vom 14. November 2025.
Der vollständige Wortlaut der Katzenschutzverordnung ist auf der Internetseite der Stadt Geesthacht unter www.geesthacht.de
im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar.








