Kiel (pm). Der Landeskrankenhausausschuss (LKHA) Schleswig-Holstein hat Entscheidungen zum weiteren Investitionsprogramm für Krankenhäuser getroffen. Der Ausschuss hatte am 09.01. getagt und im Nachgang einen Umlaufbeschluss zu einem weiteren Großprojekt im Land eingeleitet, der jetzt gefasst wurde. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken erläutert dazu heute (27.1.):
„Wir haben in Schleswig-Holstein weitere wichtige Weichen für die Investitionen in unsere Kliniken gestellt. Der Ausschuss hat dem Vorschlag des Ministeriums zugestimmt, einen Ersatzneubau für die Sana Kliniken Lübeck in das Investitionsprogramm mit 180 Millionen Euro aufzunehmen. Das ist eine sehr gute Nachricht für den gesamten östlichen Landesteil. Damit setzen wir, d.h. Land, Kreise und kreisfreien Städte, unseren konsequenten Weg zur Sicherung der stationären Versorgung mit wichtigen Investitionen fort. Seit 2020 haben wir unsere Krankenhaus-Investitionen in Schleswig-Holstein um mehr als 60% gesteigert. Das verdeutlicht, dass wir unsere Verantwortung für die Kliniken sehr ernst nehmen.“
Der Ersatzneubau in Lübeck, für den der Weg mit der heutigen Entscheidung frei gemacht ist, soll den Altbau der Sana Kliniken ersetzen und auch zukünftig eine zeitgemäße und effiziente Patientenversorgung ermöglichen. Er soll direkt an die zu erhaltende Intensivstation aus dem Jahr 2018 angebaut werden. Der Grund für die Entscheidung für einen Neubau ist unter anderem die Bausubstanz des derzeitigen Altbaus und der Gebäudetechnik. Auch die vorhandene Stationsstruktur weist erhebliche Flächendefizite auf. Schon seit einiger Zeit wird deshalb ein erforderlicher Ersatzneubau geplant. Die Sana Kliniken Lübeck sind dabei auch ein wichtiger Praxispartner des Gemeinschaftsprojekts „Beyond Expediency“ des Ministeriums und der Technischen Hochschule Lübeck zur Zukunft des Gesundheitsbaus ( https://www.beyond-expediency.de/ ).
Das Großprojekt reiht sich in Maßnahmen zur Sicherung der stationären Versorgung im Land ein. Es wird über mehrere Haushaltsjahre verteilt finanziert werden. „Trotz notwendiger Haushaltskonsolidierung investieren wir fortlaufend in Schleswig-Holsteins Kliniken. Bei den Maßnahmen legen wir Wert darauf, dass sie der auf Bundesebene weiterhin in Arbeit befindlichen Krankenhausreform weder vorgreifen noch zuwiderlaufen. Wir denken die Reform mit“, betont Ministerin von der Decken. Nach den vorliegenden Zahlen haben Land und Kommunen im Jahr 2025 rund 160 Millionen Euro in Schleswig-Holsteins Kliniken investiert (158,5 Mio. Einzel- und pauschale Fördermittel). Zu den Baumaßnahmen, für die Investitionsmittel im Jahr 2025 bereitgestellt wurden, gehören beispielsweise Baumaßnahmen am Städtischen Krankenhaus in Kiel (Fortsetzung Haus 6), der Klinikanbau mit Palliativstation am St. Elisabeth Krankenhaus in Eutin, der Psychiatrie-Neubau am Westküstenklinikum in Heide, das Notfallzentrum in Reinbek oder der neue Pflegecampus auf dem Gelände des St. Adolf-Stifts in Reinbek. In den Vorjahren beliefen sich die Investitionsförderungen (Einzel- und pauschale Förderung) auf 154,2 Mio. Euro (2024), 125,6 Mio. Euro (2023), 106,9 Mio. Euro (2022), 103,0 Mio. Euro (2021), 97,0 Mio. (2020).
In der Januar-Sitzung hat der LKHA neben dem Großprojekt in Lübeck weiteren sechs kleineren Maßnahmen zur Aufnahme in das Investitionsprogramm zugestimmt: Diese betreffen Investitionen in die Infrastruktur am Städtischen Krankenhaus Kiel, in die Ausbildungsinfrastruktur am Westküstenklinikum in Heide sowie bauliche und technische Maßnahmen in Ratzeburg, Breklum und Rickling. Die Aufnahme in das Investitionsprogramm ist die Basis dafür, dass der jeweilige Krankenhausträger detaillierte Unterlagen einreicht, die anschließend vom Ministerium geprüft werden. Sie sind die Grundlage für die Festsetzung einer konkreten Fördersumme und für die Erteilung eines Förderbescheides. Dem LKHA gehören die unmittelbar an Krankenhausplanung und -finanzierung Beteiligten an. Das sind im Kern die Fachebene des Gesundheitsministeriums, die Krankenkassen, die Kommunalen Landesverbände, die Krankenhausgesellschaft und die Hochschulmedizin.
Die Länder sind für die Investitionen in den Bau und in die Grundausstattung der Kliniken zuständig. In Schleswig-Holstein sieht das Landeskrankenhausgesetz eine hälftige Finanzierung durch das Land einerseits sowie durch die Kreise und kreisfreien Städte andererseits vor. Für die laufende Vergütung der Krankenhäuser, also die Betriebskostenfinanzierung, ist der Bund verantwortlich. Diese erfolgt auf bundesgesetzlicher Basis in erster Linie durch Mittel der Krankenkassen.









