Kiel (pm). Die Landesregierung Schleswig-Holstein stärkt gezielt von Wildgänsen betroffene landwirtschaftliche Betriebe. Grundlage dafür ist die im vergangenen Jahr eingeführte Wildgänserichtlinie, für die die finanziellen Mittel im Jahr 2026 von 350.000 auf 1,2 Millionen Euro erhöht werden. Damit sorgt das Land dafür, dass Landwirtinnen und Landwirte direkt und unbürokratisch entschädigt werden – insbesondere in den stark betroffenen Regionen an der Westküste und auf den Inseln.
„Wildgänse verursachen durch Fraßschäden für viele Höfe erhebliche wirtschaftliche Belastungen. Wir handeln deshalb konsequent, damit unsere Landwirtinnen und Landwirte planbare Unterstützung erhalten und wirtschaftliche Härten abgefedert werden. Die Rückmeldungen aus der Fläche nehmen wir sehr ernst und haben die Pauschalen deshalb überprüft und angepasst, damit die Hilfe dort ankommt, wo sie besonders benötigt wird“, sagte Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg.
Vor allem im Grünlandbereich hatten Landwirtinnen und Landwirte eine Anpassung der Pauschalen gefordert. „Deshalb haben wir die Pauschalen gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer auf Grundlage aktueller Daten neu berechnet und im Grünland mehr als verdreifacht. So sichern wir praxisnah und lösungsorientiert Landwirtinnen und Landwirten verlässliche und planbare Hilfe für ihre Betriebe“, betonte Schmachtenberg.
Zugleich machte die Ministerin deutlich, dass die Entschädigung nur ein Baustein im Umgang mit Gänsefraßschäden ist und weitere Maßnahmen erforderlich bleiben – auch auf europäischer Ebene. Vor diesem Hintergrund wird Schmachtenberg die zuständige EU-Kommissarin für Umwelt, Jessika Roswall, in der neu zusammengesetzten EU-Kommission kontaktieren, um den Erhaltungszustand der Wildgänsearten erneut zu thematisieren. Bereits 2022 hatte die Landesregierung die Aufnahme der Nonnengans in den Anhang II der jagdbaren Arten der europäischen Vogelschutzrichtlinie durch ein Schreiben an die EU adressiert.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Landwirtinnen und Landwirte, deren Flächen zwischen dem 1. Oktober und 31. Mai geschädigt wurden
- Voraussetzung: Schaden muss durch einen Sachverständigen oder Versicherer festgestellt werden und der Schaden muss spätestens 14 Tage nach Entstehen im Gänsemelder (Gänsemelder – Gänsemonitoring und -management – Dienst Einstiegsseite – Schleswig-Holstein-Service ) gemeldet worden sein
- Anträge müssen bis zum 15. Juni des Folgejahres gestellt werden
Die Schadensabwicklung erfolgt über ein pauschaliertes Verfahren mit drei Schadensklassen. Die Höhe der Pauschalen wurde von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein auf Basis von Standarddeckungsbeiträgen und aktuellen Preisen berechnet. Die mögliche Entschädigung liegt zwischen 500 und 25.000 Euro je Betrieb.
Die aktuellen Antragsformulare, die Förderrichtlinie und weitere erläuternde Unterlagen sind ab sofort online abrufbar unter: schleswig-holstein.de – Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz – Ausgleich von landwirtschaftlichen Schäden durch ziehende Wildgänse
Hintergrund:
Die Wildgänserichtlinie ergänzt bestehende Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes und bietet landesweit eine pauschalierte Entschädigungsmöglichkeit für Schäden durch ziehende Wildgänse. Ziel ist ein fairer Interessenausgleich zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Kulturlandschaft.










