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Titel Herzogtum Lauenburg Geesthacht

Diese Regeln gelten zu Silvester in Geesthacht

von Pressemitteilung
Dezember 27, 2025
Die einen feiern, die anderen flüchten

Foto: Image by meineresterampe from Pixabay, hfr

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Der Jahreswechsel steht bevor und je näher der letzte Tag des Jahres rückt, umso intensiver werden die Silvesterplanungen. Wichtig zu wissen: In Geesthacht gelten in diesem Jahr strengere Regeln für das Silvesterfeuerwerk und Knallen. So ist beispielsweise beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu besonders brandgefährdeten Anlagen und Gebäuden wie Fachwerk- und Reetdachhäusern einzuhalten – vergangenes Jahr betrug der einzuhaltende Radius 180 Meter. Die Vorschriften im Überblick:

  1. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist ausschließlich am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026 erlaubt. Eine CE-Kennzeichnung und die Angabe einer zusätzlichen Registrierungsnummer der Prüfstelle, welche die EU-Baumusterprüfung durchgeführt hat, muss auf jedem Feuerwerkskörper vorhanden sein.
  2. In der Stadt Geesthacht (inklusive der Stadtteile Krümmel und Grünhof-Tesperhude) ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung auf den Zeitraum zwischen 17 Uhr (31. Dezember) und 1 Uhr (1. Januar) begrenzt. Hierzu wurde durch die Stadt Geesthacht eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, welche amtlich bekannt gemacht wurde.

  1. Das Überlassen, insbesondere der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2, an Personen unter 18 Jahren ist verboten.

  1. Das Verbot umfasst auch das Überlassen pyrotechnischer Gegenstände, zum Beispiel von Eltern an die Kinder oder von älteren an jüngere Geschwister.

  1. Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist nur vom 29.12.2025 bis zum 31.12.2025 erlaubt.

  1. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 nicht abbrennen.

  1. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (hierunter fallen insbesondere auch Reetdach- und Fachwerkhäuser) oder Anlagen ist verboten.

Neben der unter Nummer 1. erwähnten zeitlichen Befristung zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen gelten gemäß der Allgemeinverfügung der Stadt Geesthacht einzuhaltende Sicherheitsabstände und damit Abbrennverbote im Umkreis von 200 Metern um besonders brandempfindliche Gebäude und Anlagen. In welchen Gebieten der Stadt Abbrennverbote gelten, ist in der Karte vermerkt, die auf der Website der Stadt Geesthacht eingesehen werden kann. Interessierte können dort auf der Startseite den Reiter „Leben in Geesthacht“ anwählen. Dort ist ein eigener Punkt für die Feuerwerksverbotszonen eingerichtet.

Besonders brandempfindliche Gebäude befinden sich in Geesthacht in folgenden Bereichen:

  • Bohnenstraße 2 (Geesthacht)
  • Hafenterrassen 5 – 7 (Geesthacht)
  • Buntenskamp 4 (Geesthacht)
  • Elbstraße 7 (Geesthacht – auf dem Gelände Hotel „Backbord Geesthacht“)
  • Grüner Jäger 4 („Forsthaus Grüner Jäger – B 5)
  • Strandweg 23 (Geesthacht – Ortsteil Grünhof-Tesperhude).

Die Stadt Geesthacht bittet ausdrücklich um Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen. Die Nichteinhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände stellt eine erhebliche Gefährdung von Sachwerten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern dar.

Zuwiderhandlungen können gem. § 46 Nummer 9 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 16 und Abs. 2 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung zudem darauf hin, dass es nach den Bestimmungen der Landesverordnung über den Betrieb von unbemannten Heißluftballonen (Heißluftballonverordnung – HlbVO) wegen der hiermit verbundenen Brandgefahren ebenfalls verboten ist, Himmelslaternen (sog. Skylaternen) aufsteigen zu lassen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Jedes Jahr zu Silvester besteht durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Gefahr, dass Menschen verletzt und Brände verursacht werden. Immer wieder werden in dichtbesiedelten Wohngegenden, Hauseingängen und Briefkästen Knallkörper abgebrannt. Insbesondere für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, spielende Kinder sowie andere Unbeteiligte können aus einer missbräuchlichen Verwendung von Feuerwerkskörpern Verletzungsgefahren oder zumindest Schrecksituationen entstehen. Darum appelliert die Stadtverwaltung Geesthacht angesichts des bevorstehenden Jahreswechsels: Bitte nehmen Sie aufeinander Rücksicht, halten Sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen und schützen Sie dadurch unser aller Gesundheit sowie Eigentum.

Tags: GeesthachtSilvester

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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