Kiel (pm). Gute Nachrichten für Logistiker: Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) erleichtert die Beantragungen von Ausnahmegenehmigungen für Groß- und Schwertransporte (gem. § 70 Abs. 1 StVZO). Ab 2. Januar 2026 werden diese vom LBV.SH auch digital versendet. Gerade für den Großraum- und Schwertransport, der auf zügige Genehmigungserteilungen angewiesen ist, stellt die Beschleunigung des Verfahrens durch den digitalen Versand einen zusätzlichen Standortvorteil für Schleswig-Holstein dar.
Hintergrund: Da das Gesetz für die Ausnahmegenehmigung eine Ausfertigung in Form einer Urkunde vorsieht, erfordert die Digitalisierung eine Genehmigungserteilung, welche diesem rechtlichen Rahmen entspricht. Zur Wahrung des Urkundencharakters versieht der LBV.SH die Ausnahmegenehmigungen ab Jahresanfang 2026 nun mit einer qualifizierten digitalen Signatur. Der Echtheitsschutz wird dadurch gewährleistet.
Das Gute: Hierdurch kann die Gültigkeit der in der digitalen Ausnahmegenehmigung verwendeten Signatur (PAdES) sowie die Unversehrtheit des Dokuments einfach und unabhängig von der ausstellenden Behörde online bei der Europäischen Kommission oder mit dem Adobe PDF Reader validiert werden. Neben Kosteneinsparungen für den Steuerzahler entsteht sowohl für die antragstellenden Betriebe als auch für die Mitarbeitenden eine große Zeitersparnis; lange Zustellfristen durch Briefversand entfallen.
Smart: Die elektronisch erteilten und signierten Bescheide können ab 2. Januar per E-Mail versendet und entweder als Ausdruck oder bequem digitalauf einem Speichermedium mitgenommen werden. Das ist wichtig für mögliche Kontrollen. Der Versand der Genehmigung in Papierform ist jedoch weiterhin möglich.Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren sowie entsprechende Antragsformulare finden sich www.schleswig-holstein.de/grossraum_schwerverkehr.










