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Titel Gesundheit

Kreis Herzogtum Lauenburg verhängt Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen

von Pressemitteilung
Oktober 31, 2025
Innovativen Wohn-, Pflege- und Betreuungsangeboten auf Bauernhöfen

Foto: Image by Anja from Pixabay, hfr

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Herzogtum Lauenburg (pm). Nach mehreren mit Geflügelpest infizierten, tot aufgefundenen Wildvögeln, vor allem Kraniche, gilt ab Sonnabend, 1. November 2025 auch im Kreis Herzogtum Lauenburg die Pflicht zum Aufstallen für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren sowie ein Ausstellungsverbot für Geflügel und Tauben. Die zugrundeliegende Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung hat das Kreisveterinäramt am Donnerstag unter www.kreis-rz.de/Bekanntmachungen veröffentlicht.

Folgende Regeln gelten für Geflügelhalterinnen und -halter im gesamten Kreisgebiet über die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln hinaus:

· die Tiere müssen entweder im Stall oder unter einer dichten Überdachung gehalten werden, die gegen das Eindringen von Wildvögeln abgeschirmt ist,

· Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben sind verboten.

Geflügelhaltungen sind, wie andere Viehhaltungen auch, grundsätzlich meldepflichtig und müssen dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung angezeigt werden. Häufig wird dieser Umstand jedoch gerade bei kleineren Privathaltungen übersehen, dies betrifft sowohl die Anmeldung als auch die Abmeldung der Viehhaltung.

Geflügelhalter sollten daher ihre Daten mit dem Meldeformular unter https://www.kreis-rz.de/Tierhaltung beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung aktualisieren.

Tags: Geflügelpest

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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