Herzogtum Lauenburg (pm). Der Kreis Herzogtum Lauenburg fördert auch im kommenden Jahr mit seinem Knickschutzprogramm die Neuanlage von Knicks mit einem Gesamtetat von bis zu 100.000 Euro. Anträge auf Förderung können noch bis zum 30. November durch Flächeneigentümerinnen und -eigentümer bei der Kreisverwaltung gestellt werden.
Die Finanzierung des Knickschutzprogramms des Kreises erfolgt aus Ersatzgeldzahlungen, die anstelle von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur geleistet wurden. Ziel ist es, die Eingriffe vor Ort wieder auszugleichen, wichtige Biotope als Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten zu schaffen und dauerhaft die durch das Knicknetz geprägte historische Kulturlandschaft im Kreis zu erhalten.

Das Knickschutzprogramm des Kreises ist auf Dauer angelegt. Die Förderung neuer Knicks wird seit 2022 jährlich neu aufgelegt. Dabei werden durch den Kreis bis zu 100 % der entstehenden Kosten für Planung und Bau übernommen. In den letzten 3 Jahren konnten so über 2.000 Meter Knick neu angelegt werden.
Aktuell werden im Kreis Herzogtum Lauenburg zahlreiche Baumaßnahmen, etwa im Zusammenhang mit dem Ausbau der Energieinfrastruktur, durchgeführt. Neue und größere Windkraftanlagen, große Solarenergieanlagen und Hochspannungsleitungen mit Trafostationen führen zu erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft. Ziel der Kreisverwaltung ist es, die bei diesen Bauvorhaben geleisteten Ersatzgeldzahlungen auch wieder hier vor Ort, wie beispielsweise im Rahmen des Knickschutzprogrammes, zu investieren. Flächeneigentümerinnen und -eigentümer, die einen Beitrag zum Erhalt der landschaftlichen Schönheit, zum Erholungswert und zum Naturreichtum hier im Kreis Herzogtum Lauenburg leisten möchten, können sich am Knickschutzprogramm beteiligen.
Die landschaftspflegerischen Arbeiten (Wallbau, Bepflanzung, Wildschutzzaun, Fertigstellungspflege) werden im Falle einer Förderzusage durch den Fachdienst Naturschutz des Kreises geplant und ausgeschrieben. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der neuen Knicks müssen sich dafür dauerhaft für den Erhalt und die Pflege der Knicks verpflichten. Förderfähig sind bei entsprechender Eignung auch die Bepflanzung von degradierten Knickabschnitten und die Pflanzung von neuen Überhältern.
Eine Förderung können sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Flächeneigentümerinnen und -eigentümer beantragen. Abweichend von der bisherigen Praxis können aufgrund der umfangreichen Bauvorhaben im Kreis zeitlich befristet für die anstehende Förderperiode in 2026 auch Anträge von Gemeinden und Kirchengemeinden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bis zu 100 Prozent berücksichtigt werden. Eine Auswahl der Projekte erfolgt nach der naturschutzfachlichen Eignung mit einer Priorisierung der Privatflächen.
Ein Flyer zum Knickschutzprogramm, erhältlich auch auf Plattdeutsch, liegt bei den Städten, Gemeinden und Ämtern im Kreis aus, steht aber auch unter www.kreis-rz.de/Knickschutzprogramm zum Download bereit. Fragen zum Knickschutzprogramm beantwortet der Fachdienst Naturschutz, Volker Rudolph unter Telefon 04541 801-0477 oder per E-Mail an rudolph@kreis-rz.de











