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Titel Herzogtum Lauenburg

Herbstaktion zur Kastration freilebender Katzen startet erneut

von Pressemitteilung
November 2, 2025
Freilebende Katzen können wieder kastriert werden

Foto: pixabay.com

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Kiel (pm). Freilebende Katzen leiden, weil sie nicht artgerecht versorgt werden – zugleich gefährden sie durch unkontrollierte Vermehrung das ökologische Gleichgewicht in Wald, Feld und Flur. Um Tierleid zu verringern und die heimische Artenvielfalt zu schützen, startet heute (27. Oktober) erneut die landesweite Katzenkastrationsaktion des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV). Im Rahmen des durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds können in zahlreichen Regionen des Landes wieder freilebende Katzen, die sich nicht in fester menschlicher Obhut befinden, kastriert werden. Die Aktion ist Teil der bewährten Kooperation zwischen Tierschutzverbänden, Tierärzteschaft, Kommunen, dem Landesjagdverband und dem Land Schleswig-Holstein.
Verbraucherschutzstaatssekretärin Anne Benett-Sturies sagte dazu: „Die Katzenkastrationsaktion ist ein Erfolgsmodell für den Tier- und Artenschutz. Schleswig-Holstein zeigt, dass wirksamer Tierschutz nur gemeinsam mit Ehrenamt, Tierärzteschaft und Kommunen gelingt.“ Sie dankte den zahlreichen Helferinnen und Helfern und appellierte an Katzenhalterinnen und Katzenhalter, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Sie wies zudem darauf hin, dass das Ministerium aktuell an einer landesweiten Katzenschutzverordnung arbeitet, die den Schutz von Katzen künftig verbindlich regeln soll. Auch nach deren Inkrafttreten sollen die Kastrationsaktionen fortgesetzt werden, betonte die Staatssekretärin.
Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes, sagte: „Nach wie vor leben in Schleswig-Holstein viele freilebende unkastrierte Katzen versteckt in Kleingartenanlage, Gewerbe- und Industriegebieten sowie anderen naturbelassenen Landesteilen. Sie stammen von Hauskatzen ab und vermehren sich mit unkastrierten Katzen aus privaten Haushalten. Ihr Leben ist geprägt von Krankheiten und Futtermangel. Ihre unkontrollierte Vermehrung ist mitverantwortlich für die seit Jahren bestehende Überfüllung der Tierheime mit Katzen. Die Katzenkastrationsaktion trägt wesentlich dazu bei, ihre Vermehrung und das damit verbundene Elend einzudämmen. Jeder privater Katzenhalter kann aber auch seinen Beitrag leisten, in dem die im Haushalt lebenden Katzen kastriert gekennzeichnet und registriert werden.“
Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion und der damit verbundenen Übernahme der Behandlungskosten ist, dass die Katzen im Aktionszeitraum in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurden. Der Fokus sollte auf die Hotspots, an denen sich die Tiere aufhalten, gelegt werden. Die jeweiligen Hotspots können bei den zuständigen Gemeinden oder den örtlichen Tierschutzvereinen erfragt werden. Von dem Fänger bzw. der Fängerin ist ein dafür vorbereiteter Vordruck auszufüllen und zu unterschreiben. Der Vordruck bestätigt, dass es sich tatsächlich um eine freilebende Katze handelt. Die Kosten für die Kastrationen werden in voller Höhe übernommen: 30 Euro durch Spende (Honorarverzicht) der durchführenden Tierarztpraxen und 125 Euro bzw. 156 Euro Restkostenübernahme durch den Fonds, je nachdem, ob es sich um einen Kater oder eine weibliche Katze handelt. Alle Katzen müssen nach der Kastration wieder an die Stelle gebracht werden, wo sie gefangen wurden.
Das Land Schleswig-Holstein stellt für 2025 insgesamt 110.000 Euro für die Aktionen bereit. Der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein beteiligt sich mit 10.000 Euro. Hinzu kommt eine Förderung der BINGO!-Umweltlotterie in Höhe von 155.000 Euro. Die teilnehmenden Gemeinden übernehmen weiterhin 50 Prozent der in ihrem Gebiet anfallenden Kastrationskosten.
Die Zahl freilebender Katzen steigt kontinuierlich. Viele dieser Tiere sind krank, unterernährt und vermehren sich unkontrolliert. Kastrationsaktionen helfen, das Leid der Tiere zu mindern und die Population langfristig zu stabilisieren. Alle erforderlichen Dokumente – darunter die Liste der teilnehmenden Gemeinden, der erforderliche Vordruck und die Datenschutzerklärung – sind auf der Webseite www.gegenkatzenelend.schleswig-holstein.de abrufbar.
Tags: Kastrationspflicht für freilaufende KatzenKatzenKatzenverordnung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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