Büchen (pm). Für die jährliche Berechnung des Wasserverbrauchs wird um Mitteilung der Wasserzählerstände bis zum 15. Dezember 2025 gebeten. Anfang November erfolgt der Versand der Ablesekarten für alle Wasserzähler. Sämtliche Informationen zur Ablesung sind auf der Karte vermerkt.
Die Zählerstände können auf der Ablesekarte eingetragen und an die Amtsverwaltung zurückgesendet oder alternativ online übermittelt werden. Die Meldung der Wasserzählerstände wird bis zum genannten Stichtag erbeten. Auf Grundlage der eingereichten Daten erfolgt eine automatische Hochrechnung zum 31. Dezember 2025.
Liegt bis zum Stichtag kein Zählerstand vor, wird der Verbrauch gemäß den gesetzlichen Vorschriften geschätzt. Gemäß Satzung gilt der Hauseigentümer als Vertragspartner. Mieterinnen und Mieter erhalten keine separate Ableseaufforderung und werden gebeten, sich bei Bedarf an die jeweilige Vermietung zu wenden. Für die Unterstützung und fristgerechte Meldung der Zählerstände wird Dank ausgesprochen, teilt die Gemeinde und das Amt Büchen mit.