• Impressum
  • Werbung
  • Karte
  • Veranstaltungskalender
Donnerstag, Oktober 23, 2025
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Herzogtum direkt
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Büchen
  • Jugend direkt
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter
  • Gesundheit
  • Land & Leute
    • Umwelt & Natur
    • Tiere
    • Foto der Woche
    • Op Platt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Sport
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Büchen
  • Jugend direkt
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter
  • Gesundheit
  • Land & Leute
    • Umwelt & Natur
    • Tiere
    • Foto der Woche
    • Op Platt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Sport
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Herzogtum direkt
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Titel Herzogtum Lauenburg

Damit aus der Trennung kein Rosenkrieg wird

Trennungsvereinbarung kann Streit vermeiden

von Pressemitteilung
Oktober 23, 2025
Gruppenangebot für Kinder von getrennten Eltern

Foto: Image by Gerd Altmann from Pixabay, hfr

7
VIEWS

Herzogtum Lauenburg (pm). Endet eine Trennung im Dauerstreit, ist niemandem geholfen. Mit einer Trennungsvereinbarung können sich Ehepaare und eingetragene Lebenspartner einvernehmliche Regeln für die Zeit bis zur rechtskräftigen Scheidung beziehungsweise Aufhebung der Partnerschaft geben. Meist stehen organisatorische und vermögensrechtliche Fragen und die gemeinsamen Kinder im Mittelpunkt. Die Vereinbarung kann individuell auf die Bedürfnisse der Betroffenen zugeschnitten werden und erspart oft zeit- sowie kostenaufwendige Konflikte vor Gericht.

Wer bekommt die Wohnung, wer den Fernseher?

Noch-Ehepaare können frei entscheiden, über welche Fragen sie sich in einer Trennungsvereinbarung einigen möchten. Zu den typischen Inhalten gehört unter anderem, ob, wer und wann die gemeinsame Wohnung verlassen muss, wie die Miete aufgeteilt wird oder wer welche Haushaltsgegenstände erhält. Bevor Paare einen Antrag auf Ehescheidung stellen können, müssen sie in der Regel ein Jahr lang „von Tisch und Bett getrennt“ leben. Ein weiteres mögliches Thema ist die Aufteilung sowie gegebenenfalls Rückabwicklung gemeinsamer Bankkonten, Immobilien und anderer Vermögenswerte. Ebenso lässt sich die Tilgung laufender Kredite regeln.

Kein Verzicht auf zukünftigen Trennungsunterhalt

Bei den konkreten, in einer Trennungsvereinbarung zu treffenden Regelungen sind einige gesetzliche Grenzen zu beachten. Zum Beispiel können Noch-Ehepartner nicht pauschal auf Trennungsunterhalt verzichten. Das gilt insbesondere für zukünftigen Trennungsunterhalt, der ihnen bis zur Scheidung zusteht. Begrenzungen sind im Einzelfall möglich, wenn sie nicht als Umgehung des Verbots eines künftigen Verzichts ausgelegt werden können. Eine solche Regelung ist jedoch risikobehaftet. Wichtig ist für diesen Fall, eine nachvollziehbare Begründung in den Vertrag mit aufzunehmen. Betroffene können sich zudem auf eine angemessene Höhe einigen oder auf früheren, noch ausstehenden Unterhalt verzichten. Welcher Betrag als angemessen gilt, hängt vom Einzelfall ab. Viele Getrennte möchten auch die etwaige Aufteilung der in der Ehe erwirtschafteten Vermögenszuwächse (Zugewinnausgleich) oder Versorgungsansprüche wie beispielsweise Rentenanrechte (Versorgungsausgleich) regeln. Ein Anspruch auf Zugewinnausgleich kann nur bestehen, falls das Paar im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat.

Eltern können Sorgerecht nicht allein aushandeln

Haben die Noch-Eheleute gemeinsame Kinder, können sie deren Betreuung, den persönlichen Umgang und das Sorgerecht klären. Wichtig: Auch wenn die Elternteile einvernehmlich entscheiden, dass einer das alleinige Sorgerecht erhalten soll, muss das Familiengericht einen entsprechenden Antrag nicht bewilligen, falls eine Kindeswohlgefährdung anzunehmen ist oder das Kind mindestens 14 Jahre alt ist und widerspricht. Auch der Kindesunterhalt kann in der Trennungsvereinbarung geregelt werden. Ein Verzicht auf zukünftigen Unterhalt zum Nachteil des Kindes ist nicht zulässig, aber Eltern können ihre Verpflichtungen untereinander aufteilen, den Betrag aufstocken oder rückständige Zahlungen erlassen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

Regelung nur einvernehmlich möglich

Sind sich Noch-Gatten bei der Trennungsvereinbarung unsicher oder uneinig, sollten sie sich von einem jeweils eigenen Rechtsanwalt beraten lassen. In den meisten Fällen, zum Beispiel wenn es um den Güterstand oder Immobilien geht, ist zudem eine Beurkundung durch einen Notar notwendig. Anders als der Rechtsanwalt ist der Notar zur Neutralität verpflichtet. Die Beurkundung sorgt auch dafür, dass die Vereinbarung formal rechtlich verbindlich ist, sofern sie nicht gegen die gesetzlichen Vorgaben zum Inhalt oder zur Form verstößt und von Vornherein unwirksam ist. Eine Trennungsvereinbarung kann generell nur geschlossen oder nachträglich geändert werden, wenn beide Ex-Partner einverstanden sind. Eine Anfechtung ist vor allem dann möglich, falls einer den anderen getäuscht oder bedroht hat.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte finden Sie über die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter https://www.rak-sh.de/fuer-buerger/anwaltssuche/.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Anwältinnen und Anwälte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer unter https://www.facebook.com/SH.Rechtsanwaltskammer und das Online-Verbraucherportal unter https://ihr-ratgeber-recht.de/ geben ebenfalls Informationen zum Thema:

Tags: RechtsanwaltskammerScheidung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

RelatedPosts

Gruppenangebot für Kinder von getrennten Eltern

Nachehelicher Unterhalt für den Ex-Gatten

von Gesine Biller
September 16, 2025
0
28

Herzogtum Lauenburg (pm). Immer wieder gehen Ex-Ehepartner irrtümlich davon aus, dass sie nach einer Scheidung Anspruch auf lebenslangen Unterhalt hätten, wenn...

Wenn Erben in finanziellen Schwierigkeiten stecken

Wichtige Punkte, die bei einer Vollmacht beachtet werden sollten

von Pressemitteilung
September 3, 2025
0
37

 Herzogtum Lauenburg (pm). Jeder kann unabhängig von seinem Alter, zum Beispiel durch einen Unfall, die Geschäftsfähigkeit verlieren und nicht mehr...

Recht im Blick: Ehrenamt – Mandatsträger müssen zahlen

Schulden statt Geldsegen

von Pressemitteilung
Juli 12, 2025
0
15

Herzogtum Lauenburg (pm). Umfangreiche Informationen und Beratung wird von der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer im Erbfall empfohlen. Stirbt ein Erblasser, geht sein...

Neue Charterverbindung eröffnet die Herbstsaison

Anspruch auf Preisnachlass bei Reisemängeln

von Pressemitteilung
Juni 25, 2025
0
18

Herzogtum Lauenburg (pm). Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer gibt Ratschläge für die Reisezeit. Viele Reisewillige, die ihren wohlverdienten Urlaub besonders einfach planen möchten, buchen...

Nächster Artikel
Büchen macht Grün

Büchen macht Grün: Frühblüher-Pflanzaktion 2025

Herzogtum direkt

© 2025 Herzogtum direkt - DIE Onlinezeitung für Herzogtum Lauenburg

*

  • Werbung
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • RSS Feed

Folgen Sie uns

Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Sandesneben-Nusse
  • Gesundheit
  • Jugend direkt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Land & Leute
    • Op Platt
    • Tiere
    • Umwelt & Natur
  • Sport
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter

© 2025 Herzogtum direkt - DIE Onlinezeitung für Herzogtum Lauenburg