Kiel (pm). Die Influenza, also die „echte“ Grippe, hat bald wieder Hochsaison. Um sich rechtzeitig vor dem oft schweren Atemwegsinfekt zu schützen, ist im Herbst für viele Menschen eine jährliche Grippe-Impfung von der ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlen.
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken: „Herbstzeit ist Impfzeit – jetzt ist es sinnvoll, die saisonalen Impfangebote zu nutzen. Schützen Sie sich und andere durch eine Impfung, wenn für Sie entsprechende Impfempfehlungen gelten. Impfungen sind einer der wirksamsten und einfachsten Beiträge zu einem guten Gesundheitsschutz. Grundsätzlich gilt: Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto besser werden auch diejenigen geschützt, die selbst keine Impfung erhalten können wie beispielsweise Babys unter sechs Monaten.“
Die Stiko empfiehlt
Jährliche Impfung gegen Grippe für Personen ab 60 Jahre; Alle Schwangeren ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung ab 1. Trimenon; Personen ab 6 Monate mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung; Bewohnende von Einrichtungen der Pflege; Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können, Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung; Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Schweinen, Geflügel, Wildvögel oder Robben haben. Personen mit „erhöhter Gefährdung“ können neben medizinischen Personal beispielsweise Menschen mit viel Kontakt zu anderem Menschen sein – also ein recht weit gefasster Begriff.
Da sich die Grippe-Viren ständig verändern, wird der Impfstoff jedes Jahr neu zusammengestellt und muss dementsprechend jedes Jahr aufs Neue verabreicht werden. Etwa zwei Wochen nach der Impfung hat der Körper einen Impfschutz aufgebaut. Grippe-Schutzimpfungen führen hausärztliche, kinderärztliche und oft auch frauenärztliche Praxen durch. Auch Gesundheitsämter und Apotheken bieten Impfungen an.
Weitere Info: schleswig-holstein.de – Impfen – Aktuelles – Grippe-Impfschutz: Herbst ist die beste Zeit für die jährliche Impfung
Die Influenzaimpfquote in der Saison 2023/24 bei den Erwachsenen ab 60 Jahren in Schleswig-Holstein beträgt 47,4%. Sie liegt damit über der bundesweiten Impfquote von 38,2%. Datengrundlage sind die Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen, die gemäß §13 Infektionsschutzgesetz an das Robert Koch Institut gemeldet werden.
Schleswig-Holstein unterstützt das Ziel, dass sich mehr Menschen durch eine Impfung schützen – z.B. mit den Informationen auf der Webseite Impfen, schleswig-holstein.de – Impfen A-Z – Infektionskrankheiten von A-Z , Infoflyer zur Grippeimpfung für Gesundheitsämter und Arztpraxen schleswig-holstein.de – Impfen – Service & Downloads – Info-Flyer Grippe) und der Möglichkeit, sich in Schleswig-Holstein kostenfrei in vielen Gesundheitsämtern gegen Grippe, und auch andere Krankheiten, impfen lassen können. Ggf. machen Gesundheitsämter auch eigene Impfaktionen. Die Liste der Impfsprechstunden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes findet sich hier: schleswig-holstein.de – ÖGD Impfungen – Impfsprechstunden und Impfaktionen
Neben der Grippe-Impfung empfiehlt die ständige Impfkommission:
Nach Erreichen einer Basisimmunität eine jährliche Impfung gegen COVID-19 für Personen ab 60 Jahre; Bewohnende von Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe; Personen ≥ 6 Monate mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf infolge einer Grunderkrankung; Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist; Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden.
Eine einmalige Impfung gegen RSV möglichst vor Beginn der RSV-Saison für Personen ab 75 Jahre; Personen im Alter von 60 – 74 Jahren mit schweren Ausprägungen von chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, chronischen Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, hämato-onkologischen Erkrankungen, Diabetes mellitus (mit Komplikationen), einer chronischen neurologischen oder neuromuskulären Erkrankung oder einer schweren angeborenen oder erworbenen Immundefizienz sowie für Bewohnende von Einrichtungen der Pflege im Alter von 60 – 74 Jahren.
Eine einmalige Impfung gegen Pneumokokken für Personen ab 60 Jahre. Diese wird als einmalige Impfung mit dem 20-valenten Konjugat-Impfstoff empfohlen. Informationen des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit: Impfen