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Titel Herzogtum Lauenburg

Stadt Mölln informiert: Geplante Änderungen bei Fischereiabgabe und Urlauberfischereischein

von Pressemitteilung
Juli 21, 2025
Ferienanmeldung 2019 beim OJR-Mölln

Foto: pixabay.com

290
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Mölln (pm). Die Stadt Mölln informiert alle Bürgerinnen und Bürger über geplante Änderungen bei der Fischereiabgabe und beim Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein – vorbehaltlich der rechtzeitigen Verabschiedung der Landesgesetzesänderung.

Foto: Pixabay, hfr

 

Kernpunkte:

  • Bis 30.09.2025 bleibt alles wie bisher: Die Fischereiabgabe beträgt 10 Euro pro Jahr, weitere Gebühren fallen nicht an.
  • Ab 01.10.2025: Beim Erwerb der Fischereiabgabe in der örtlichen Behörde wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 8 Euro je Vorgang fällig (insgesamt 18 Euro pro Jahr). Online bleibt es zunächst bei 10 Euro.
  • Ab 01.01.2026: Die Fischereiabgabe steigt auf 18 Euro pro Jahr zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 2 Euro beim Online-Bezug (also 20 Euro online, 28 Euro in der Behörde pro Jahr).
  • Auch für den Urlauberfischereischein gelten neue Gebühren ab 2026: Online 38 Euro, in der Behörde 50 Euro.

Alle Details und ein ausführlicher Bericht sind in der Mölln-App sowie auf www.moelln.de

unter „Aktuelles“ abrufbar.
Tags: AngelnAngelscheinFischereischeinKommunalverwaltung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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