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Titel Wirtschaft Aus der Region

Weiterer Baustein zur Entlastung der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein

Landesregierung entschädigt ab Anfang Mai Fraßschäden durch ziehende Wildgänse

von Pressemitteilung
Mai 2, 2025
Schleswig-Holstein weitet Jagdzeiten für Gänse aus

Foto: Image by Elsemargriet from Pixabay, hfr

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Kiel (pm). Die Landesregierung bringt weitere Entlastungen für die Landwirtschaft auf den Weg: Landwirtinnen und Landwirte, deren Flächen von Fraßschäden durch ziehende Wildgänse betroffenen sind, können ab diesen Freitag (2. Mai) in Schleswig-Holstein eine Entschädigung beantragen. „Gänsefraß stellt unsere Landwirtschaft schon seit Jahren vor große Herausforderungen und kann zum Teil existenzbedrohend sein. Gerade an der Westküste und auf den Inseln sorgt die Vielzahl an Gänsen immer wieder für massive Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen. Mit dem neuen Förderrahmen wollen wir bereits bestehende Konzepte des Vertragsnaturschutzes sowie Ausgleichszahlungen durch die Landesregierung ergänzen und somit eine breitere Unterstützung der Landwirtschaft bei Gänsefraßschäden ermöglichen“, sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz.

Er wies darauf hin, dass Schleswig-Holstein als Drehscheibe des internationalen Gänsedurchzugs eine Verantwortung gegenüber der Landwirtschaft habe: „Wir müssen alle Handlungsspielräume für einen berechtigten Interessenausgleich zwischen Artenschutz, dem Erhalt unserer wertvollen Kulturlandschaft und der Wirtschaftsfähigkeit der Landwirtschaft voll ausschöpfen. Zumal die Population der beiden häufigsten Gänsearten jährlich immer weiter ansteigt“, so der Minister. Aktuelle Entschädigungszahlungen können allerdings nur ein Baustein sein, um die Landwirtinnen und Landwirte im Land vor Ort zu entlasten.

Grundsätzlich gilt: Landwirtinnen und Landwirte können jeweils bis zum 15. Juni des Folgejahres eine Entschädigung beantragen, wenn auf ihren landwirtschaftlichen Flächen Gänsefraßschäden durch ziehende Wildgänse zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Mai nachgewiesen worden sind. Voraussetzung ist, dass der Schaden durch eine Sachverständige bzw. einen Sachverständigen oder ein Versicherungsunternehmen festgestellt worden ist.

Das Landwirtschaftsministerium setzt bei der Schadensabwicklung auf ein pauschaliertes Verfahren, bei dem die Fraßschäden in drei Schadensklassen (SK) eingestuft werden. Die Berechnung des Schadenwertes erfolgt dabei auf Basis der von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellten Deckungsbeiträge. Die minimale Entschädigungsgrenze je Betrieb liegt bei 500 Euro – die Obergrenze bei 25.000 Euro.

Hintergrund

Die inzwischen sehr stark angestiegenen und stark konzentriert rastenden Wildgänsebestände verursachen in Schleswig-Holstein großflächig Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen. Betroffen sind vor allem Grünlandflächen sowie Ackerkulturen mit Wintergetreide.

Tags: Wildgänse

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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