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Titel Herzogtum Lauenburg Büchen

Osterfeuer müssen gemeldet werden

von Pressemitteilung
April 5, 2025
Tierschutzbeauftragte weist auf Gefahr für Wildtiere beim Osterfeuer hin

Vorsichtsmaßnahmen können verhindern, dass die traditionellen Osterfeuer zu einer tödlichen Falle für Tiere werden. Foto: pixabay.com

185
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Büchen (pm). Das Abbrennen von Osterfeuern hat eine lange Tradition. Damit man den Abend unbeschwert genießen kann, sollten folgende Sicherheitsregeln beachtet werden, sagen die Verantwortlichen in Büchen:

Es ist genügend Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Bäumen und Hecken sowie anderen entzündbaren Gegenständen einzuhalten. Sperrmüll, behandeltes und nasses Holz sowie selbstverständlich Reifen, Plastikteile oder sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt werden. Bereits länger liegende Haufen von Hölzern und Ästen müssen vor dem Entzünden umgeschichtet werden, da sich in innen häufig Kleintiere verstecken. Das Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten. Es ist daher darauf zu achten, dass die Erreichbarkeit für Lösch- und Rettungsfahrzeuge gesichert bleibt.

Das Osterfeuer ist vorher beim Ordnungsamt im Bürgerhaus unter der Telefonnummer 04155/8009-230 oder -255 oder online unter ordnungsamt@amt-buechen.de anzumelden. Die Weitermeldung an Feuerwehr und Polizei erfolgt durch das Ordnungsamt.

Tags: BüchenOsterfeuer

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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