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Titel Herzogtum Lauenburg

Azubis im Herzogtum können ihre Vertretung wählen

NGG ruft zur JAV-Wahl in Betrieben auf: „Junger Draht zum Chef“

von Pressemitteilung
August 28, 2024
Azubis im Herzogtum können ihre Vertretung wählen

Foto: NGG, hfr

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Herzogtum Lauenburg (pm). „Junges Sprachrohr“ in den Betrieben: Im Kreis Herzogtum Lauenburg stimmen Azubis und junge Beschäftigte demnächst über ihre Vertretung im Betriebsrat ab. Die Vorbereitungen für die Wahlen im Herbst laufen jetzt an. Es geht um die Jugend- und Auszubildenden-Vertretungen – kurz: JAV. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen.

„Es ist wichtig, die JAV-Wahlen im eigenen Betrieb jetzt auf die Beine zu stellen – egal, ob in der Firma mit Fließband oder in der Verwaltung“, sagt Anne Widder. Denn bei der JAV gehe es um eine „starke Stimme der Jugendlichen mit einem direkten Draht zur Chefetage“, so die Geschäftsführerin der NGG Hamburg-Elmshorn.

„Die JAV kann im Betrieb nicht nur ein wichtiges Wörtchen mitreden, sondern auch mitbestimmen. Ganz im Gegensatz zu sogenannten ‚Azubi-Sprechern‘, die von immer mehr Betrieben eingesetzt werden. Die haben nur so viel Mitbestimmungsrecht wie Klassensprecher. Wer also wirklich etwas umsetzen und verändern will, wählt eine JAV. Die hat die nötige Power“, sagt Anne Widder. Zum Beispiel könne sich eine JAV für gute Ausbildungsbedingungen oder die Übernahme nach der Ausbildung stark machen, so die NGG Hamburg-Elmshorn.

Außerdem könne eine JAV über die Gewerkschaft auch Einfluss auf die Azubi-Vergütungen nehmen, wenn die NGG darüber am Tariftisch mit den Arbeitgebern verhandele. Vor allem sei der „Junior-Betriebsrat“ aber ein „wichtiges Scharnier zum Meister und zur Geschäftsführung“: „Wenn’s mal klemmt, können die gewählten Jugendlichen der JAV echte Problemlöser sein. Sie helfen bei individuellen Schwierigkeiten genauso wie bei einem miesen Betriebsklima“, sagt Anne Widder von der NGG Hamburg-Elmshorn.

Die JAV-Wahlen laufen vom 1. Oktober bis zum 30. November in Betrieben und Behörden im Herzogtum. Voraussetzung ist, dass es dort mindestens fünf Jugendliche oder Auszubildende und bereits einen Betriebsrat gibt. Seine Stimme abgeben darf jeder Beschäftigte, der unter 18 Jahre alt ist. Ebenso grundsätzlich alle Azubis. Und auf die Kandidatenliste kann jeder Auszubildende sowie jeder Beschäftigte unter 25 Jahren.

„Es kommt jetzt darauf an, die Wahlen im Herzogtum gut vorzubereiten“, sagt Anne Widder. Jugendliche, die in Betrieben arbeiten, für die die NGG zuständig ist – also in der Lebensmittel- und Getränkeproduktion zum Beispiel – können sich an die NGG Hamburg-Elmshorn unter der Telefonnummer 040 767 945 70 oder per E-Mailregion.hamburg-elmshorn@ngg.net wenden, um Wahlunterstützung zu bekommen. Informationen rund um die JAV-Wahl gibt es auch unter: www.jav-portal.de.

Tags: AusbildungGewerkschaft Nahrung-Genuss-GaststättenNGG

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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