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Titel Herzogtum Lauenburg

Hinweisgeber zu Polizeieinsatz am BBZ Mölln gesucht

von Pressemitteilung
Februar 20, 2024
Ratzeburgs Seniorenbeirat organisierte spannende Schifffahrt 

Das Berufsbildungszentrum (BBZ) in Mölln. Archivbild: BBZ, hfr

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Mölln (pm). Am Montag, 19. Februar 2024, um zirka 9 Uhr, wurde der Polizei über Notruf mitgeteilt, dass ein Schüler des Berufsbildungszentrum (BBZ) eine bewaffnete Person im Schulgebäude gemeldet habe. Er habe eine Person gesehen, die eine Schusswaffe im Hosenbund trug, zudem habe er ein Geräusch wahrgenommen, dass als ein Durchladen einer Schusswaffe erkannt worden sein soll.

Der Hinweis führte zu polizeilichen Folgemaßnahmen. Einsatzkräfte der Polizei führten Absperrmaßnahmen durch. Hierzu wurde aufgrund der anzunehmenden Ernsthaftigkeit einer Gefahrenlage das Anlegen wirksamer Schutzausrüstung für die eingesetzten Polizeibeamten angeordnet. Seitens der Schule wurden geeignete Maßnahmen durchgeführt, um die in der Schule befindlichen Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen zu belassen. Zur Durchsuchung der Schule wurden Kräfte des Spezialeinsatzkommandos in Kiel angefordert. Die Durchsuchung führte nicht zum Ergreifen eines Tatverdächtigen und wurde um 15.50 Uhr abgeschlossen. Die Schülerinnen und Schüler konnten sukzessive nach Durchsuchung der einzelnen Gebäudekomplexe das Gebäude verlassen und wurden polizeilich befragt.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Ratzeburg dauern an. Sachdienliche Hinweise werden erbeten an Telefonnummer 04541/809-0. Die Polizei war mit zirka 150 Einsatzkräften im Einsatz. Betroffen von den Maßnahmen waren schätzungsweise 1500 Schülerinnen und Schüler des BBZ.

Tags: BBZ MöllnBerufsbildungszentrum MöllnMölln

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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