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Titel Gesundheit

Geringes Einschleppungsrisikos der Afrikanischen Schweinepest

Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung aufgehoben

von Pressemitteilung
Januar 8, 2024
Afrikanische Schweinepest – im Herzogtum Lauenburg Allgemeinverfügung  erlassen

Wildschweine. Foto: MikeAdventure by Pixabay, hfr

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Herzogtum Lauenburg (pm). Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Herzogtum Lauenburg hat die mit der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung 03/2022 angeordnete Untersuchung aller im Kreisgebiet erlegten und verendeten Wildschweine mit Wirkung zum 4. Januar 2024 aufgehoben.

Nachdem am 21. September 2023 die Restriktionszonen im Landkreis Ludwigslust-Parchim aufgehoben werden konnten, gilt die Afrikanische Schweinepest dort als erloschen. Auf Grund des daraus resultierenden geringeren Einschleppungsrisikos der Afrikanischen Schweinepest in den Kreis Herzogtum Lauenburg, geht der Kreis davon aus, dass es nicht mehr notwendig ist, dass jedes erlegte oder verendete Wildschwein beprobt werden muss.

Um den Eintrag und die Ausbreitung des Erregers der Afrikanischen Schweinepest frühestmöglich zu erkennen, empfiehlt der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelaufsicht jedoch weiterhin Vorsichtsmaßnahmen. Ein entsprechendes Merkblatt steht auf der Internetseite des Kreises unter https://www.kreis-rz.de/ASP zur Verfügung. 

Tags: SchweinepestSeuchen

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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