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Titel Wirtschaft Aus der Region

Land richtet Bürgerenergiefonds ein

Staatssekretär Goldschmidt: „Damit wollen wir die Förderlücke zwischen Projektidee und Umsetzung überbrücken“

von Pressemitteilung
Juli 15, 2018
Land richtet Bürgerenergiefonds ein

Aus dem Bürgerenergiefonds werden Projektideen aus den Bereichen erneuerbare Wärme, erneuerbarer Strom, neue Mobilität und Energieeffizienz sowie der Digitalisierung der Energiewende gefördert. Foto: pixabay.com

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Kiel (pm). Das Land will die Bürgerenergie stärker fördern: Staatssekretär Tobias Goldschmidt hat im Rahmen des 12. Fachforum der Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI) den vom Energiewendeministerium ins Leben gerufenen Bürgerenergiefonds vorgestellt. „Bürgerenergie ist seit langem ein Erfolgsmodell in Schleswig-Holstein. Vor Ort weiß man in der Regel am besten, was gebraucht und gewollt ist und wie der Klimaschutz gemeinsam vorangebracht werden kann. Durch den neu eingerichteten Bürgerenergiefonds unterstützen wir engagierte Bürgerinnen und Bürger, die mit viel Herzblut an der Umsetzung der Energiewende arbeiten. Sie bekommen künftig Landesmittel für die ersten Schritte an die Hand. Für die ohnehin häufig holprige Anfangsphase von Bürgerenergieprojekten senken wir das finanzielle Risiko“, sagte Umweltstaatssekretär Tobias Goldschmidt.

Bis zu 200.000 Euro Förderung in der Startphase

Über den Bürgerenergiefonds werden Projekte in der Startphase unterstützt, hierfür müssen sich mindestens sieben natürliche Personen zusammenschließen. Gefördert werden Projektideen aus den Bereichen erneuerbare Wärme, erneuerbarer Strom, neue Mobilität und Energieeffizienz sowie der Digitalisierung der Energiewende. Je Projekt können bis zu 200.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Beteiligung von Kommunen oder kommunalen Körperschaften sowie von juristischen Personen des Privatrechts am Zusammenschluss ist möglich, solange die Stimmenmehrheit bei den beteiligten natürlichen Personen verbleibt beziehungsweise diese ein Vetorecht haben.

„Der Fonds unterstützt die Startphase in der noch Finanzierungspartner für das Gesamtvorhaben gewonnen werden müssen. In dieser Phase sind Beratungen, Gutachten und weitere Vorplanungen erforderlich. Sobald die Planungen voranschreiten und eine Finanzierung erfolgt, ist der über den Bürgerenergiefonds bereitgestellte Betrag mitzufinanzieren und an den Fonds zurückzuzahlen. Mit dem Bürgerenergiefonds schließt das Land die Förderlücke zwischen der ersten Projektidee und der Umsetzung des Projektes. Ich hoffe, dass nun überall im Land viele gute Klimaschutzideen entstehen und von unserem Förderangebot reger Gebrauch gemacht wird“, so Goldschmidt.

Antragstellung über Investitionsbank

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) verwaltet den Fonds im Auftrag des Energiewendeministeriums. Bei der Beantragung muss der Energieagentur der IB.SH eine detaillierte und nachvollziehbare Projektbeschreibung des Gesamtprojektes vorgelegt werden, in der unter anderem Ziel, Zeitplan, Aufwendungen, Eigenleistungen, Maßnahmen, ein vorläufiger Finanzierungsplan und der Ort des Bürgerenergieprojektes dargestellt werden. Förderfähig sind unter anderem Vorplanungskosten wie beispielsweise für Machbarkeitsstudien und Ausgaben für grundlegende Rechts- und Steuerberatungsleistungen sowie für die Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Bürgerenergieprojekt.

Tags: BürgerenergiefondsErneuerbare Energien

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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