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Titel Herzogtum Lauenburg Büchen

Aufstellung Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken des Bundes

von Pressemitteilung
März 22, 2023
Aufstellung Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken des Bundes

Foto: Gemeinde Büchen, hfr

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Büchen (pm). Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überarbeitet seinen Lärmaktionsplan nach Umgebungslärmrichtlinie in der vierten Runde. Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das Eisenbahn-Bundesamt ausführlich über seine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus finden Bürgerinnen und Bürger ab sofort Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Schallschutz.

Alle Menschen, die sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen, können Montag, 13. März 2023 an der Überarbeitung der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Vorab veröffentlichte das Eisenbahn-Bundesamt am 30. Juni 2022 die neu berechneten Lärmkarten der vierten Runde nach Umgebungslärmrichtlinie. Die Lärmkarten des EBA finden sich unter https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de/.

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März bis zum 24. April 2023 können die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Beteiligungsphase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Newsletter und Kontakt

Auf der neuen Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de kann man sich für den Newsletter anmelden, mit dem das EBA unter anderem über die Starttermine der Beteiligungsphasen informiert. Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Umgebungslärm“ an die Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes, Heinemannstraße 6, in 53175 Bonn.

Tags: BahnhofBüchenLärmschutz

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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