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Titel Gesundheit

Verfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zur Absonderungspflicht ab 17. Januar gültig

Neu Allgemeinverfügung zur Quarantäne

von Pressemitteilung
Januar 17, 2022
Corona im Herzogtum Lauenburg

Schleswig Holstein ist in der Sommerwelle des Corona-Virus. Foto: Pixabay

531
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Herzogtum Lauenburg (pm). Die Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit wurde am Sonntag, 16. Januar vom Landrat Dr. Christoph Mager unterzeichnet. Diese Allgemeinverfügung gilt vom 17. Januar 2022 bis einschließlich 31. März 2022. Eine Verlängerung ist möglich.

Neben vielen erklärenden Inhalten gibt die Verfügung auch Aufschluss über verpflichtenden Verhaltensmaßnahmen. Unter Punkt 3 gibt es beispielsweise eine Aufzählung von einzuhaltenden Maßnahmen:

  • Kein enger körperlicher Kontakt zu Familienangehörigen / anderen Personen.
  • Ein Abstand von > 1,50 – 2m zu allen Personen ist einzuhalten.
  • Tragen eines eng anliegenden Mund-Nasen-Schutzes, wenn es unvermeidlich ist, dass
    Sie den Raum mit Dritten teilen müssen. Der Mund-Nasen-Schutz ist bei
    Durchfeuchtung, spätestens nach zwei Stunden zu wechseln.
  • Die vorgenannten Unterpunkte gelten nicht bei Personen, die persönliche Zuwendung
    oder Pflege brauchen oder diese durchführen und sich im gleichen Haushalt befinden
    (engster Familienkreis). Die Kontakte sind auf das notwendige Maß zu reduzieren.
  • Während der Quarantäne soll ein Selbstmonitoring (Körpertemperatur, Symptome)
    durchgeführt werden und bei Auftreten von Symptomen eine sofortige Selbst-Isolierung
    und eine PCR-Testung erfolgen. Bei Auftreten von Symptomen wie Fieber oder erhöhter
    Temperatur, Husten, Reizung des Rachens oder Schnupfen sollte eine medizinische
    Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen.

Die Komplette Bekanntmachung der Allgemeinverfügung findet sich unter https://www.kreis-rz.de/media/custom/3150_818_1.PDF?1642333234.

Tags: CoronaCOVID-19Kreisverwaltung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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