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Titel Herzogtum Lauenburg Geesthacht

Für Besuche des Geesthachter Rathauses gelten neue Regeln

von Pressemitteilung
Januar 11, 2022
Für Besuche des Geesthachter Rathauses gelten neue Regeln

Foto: geralt by pixabay

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Geesthacht (pm). Aufgrund der angespannten Corona-Situation gilt für Besuche des Geesthachter Rathauses ab Donnerstag, 13. Januar 2022, die 3G-Regel. Das heißt: Wer die Räume am Markt 15 betreten möchte, muss dann einen vollständigen Impfschutz, eine überstandene Corona-Infektion oder einen negativen Corona-Test nachweisen.

Bürgerinnen und Bürger werden aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens und der raschen Ausbreitung der hochansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus allerdings weiterhin gebeten, auf unnötige persönliche Kontakte zu verzichten und Anliegen mit der Verwaltung möglichst per Email oder Telefon zu klären. Wenn ein persönliches Erscheinen erforderlich ist, ist das Bürgerbüro montags, dienstags und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags von 7.30 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 18.30 Uhr ohne Terminvergabe geöffnet. Für Anliegen, für die nicht das Bürgerbüro sondern andere Bereiche des Rathauses zuständig sind, müssen bei persönlichen Vorsprachen vorher Termine ausgemacht werden. Personen, die keinen 3G-Nachweis erbringen können, müssen für alle Termine – auch Vorsprachen im Bürgerbüro – Termine vereinbaren.  Dieses ist möglich unter der Telefonnummer 04152 130 und unter info@geesthacht.de. Das Bürgerbüro beantwortet unter der Telefonnummer 04152 13-171 angeben oder buergerbuero@geesthacht.de Fragen.  

Im Rathaus gilt ein Hygienekonzept, das unter anderem das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, das Nutzen von Desinfektionsmitteln und Abstandsregeln vorsieht.

Tags: CoronaCOVID-19Geesthacht

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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