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Titel Herzogtum Lauenburg

Jahreswechsel bringt höheren Mindestlohn und neue Arbeitszeiten für Minijobber

Mehr verdienen und gleichzeitig weniger arbeiten

von Pressemitteilung
Januar 9, 2022
Jahreswechsel bringt höheren Mindestlohn und neue Arbeitszeiten für Minijobber

Zapfen im Mini-Job. Foto: NGG, hfr

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Herzogtum Lauenburg (pm). Im Kreisgebiet haben 7.900 Menschen einen Minijob. Davon arbeiten allein rund 600 in der Gastronomie – die meisten verdienen dabei lediglich den gesetzlichen Mindestlohn. Ab diesem Jahr müssen sie für ihren 450-Euro-Job allerdings weniger arbeiten: höchstens 10,5 Stunden pro Woche – eine Viertelstunde weniger als bislang. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen.

Als Grund nennt die NGG die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Der ist zum Jahreswechsel auf 9,82 Euro pro Stunde gestiegen. Das wiederum bedeutet bei einem fixen „Mini-Monatslohn“ von 450 Euro dann automatisch auch weniger Arbeitszeit. „Die 9,82 Euro sind allerdings auch das absolute Lohn-Limit nach unten. Weniger darf kein Chef bezahlen – egal, in welcher Branche und für welchen Job“, sagt NGG-Gewerkschaftssekretärin Anne Widder.

Sie rechnet schon bald mit weiteren Änderungen für Minijobber: „Die Ampel-Koalition in Berlin will den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro heraufsetzen. Das sollte lieber früher als später passieren. Denn davon würden viele Beschäftigte im Herzogtum profitieren – und längst nicht nur Minijobber.“ Darüber hinaus soll die Verdienstgrenze nach Plänen der Bundesregierung ebenfalls steigen – auf 520 Euro pro Monat. „Wer dann als Minijobber den Mindestlohn bekommt, muss nur noch 10 Stunden pro Woche arbeiten“, sagt die Gewerkschaftssekretärin der NGG-Region Hamburg-Elmshorn.

Dennoch sieht die Gewerkschaft die neuen 520-Euro-Jobs kritisch: Geringfügig Beschäftigte würden dann zwar 70 Euro im Monat mehr verdienen als heute. „Die Gefahr ist aber, dass Minijobs damit immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängen. Und sie drohen auch zur Teilzeit-Falle zu werden: Beschäftigte geben sich notgedrungen schneller mit 520 Euro pro Monat zufrieden, obwohl sie eigentlich gern ein paar Stunden länger arbeiten und ein paar Euro mehr verdienen würden“, warnt Anne Widder.

Sie kritisiert, dass die Ampel-Koalition Minijobs „nicht vom ersten Euro an sozialversicherungspflichtig“ gemacht habe. „Minijobs bieten keine Kranken-, keine Arbeitslosen- und keine Pflegeversicherung. Und in der Regel auch keine Einzahlung in die Rentenkasse. Bei regulären Arbeitsverhältnissen und Teilzeitjobs sieht das anders aus: Sie bieten dieses ‚soziale Netz‘ und damit enorme Vorteile“, so Widder.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt übrigens nicht für Auszubildende. Trotzdem gibt es, so die Gewerkschaft, eine Art „Mindest-Ausbildungsvergütung“. Auch die steige ab Januar. Dann müsse jeder Azubi mindestens 585 Euro im ersten Ausbildungsjahr verdienen, 690 Euro im zweiten und 790 Euro im dritten Jahr. „Grundsätzlich gilt aber: Tariflöhne sind die besseren Löhne. Das trifft auch für tariflich vereinbarte Ausbildungsvergütungen zu. Beschäftigte sind also gut beraten, wenn sie sich bei einem Jobwechsel Betriebe suchen, die nach Tarif bezahlen“, so Anne Widder.

Tags: GastronomieMindestlohnMinijobNGG

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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