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Titel Herzogtum Lauenburg

Kreis informiert zum Kinderfreizeitbonus

von Pressemitteilung
Juli 8, 2021
Vollversammlung des Ortsjugendringes Ratzeburg

Foto: pixabay.com

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Herzogtum Lauenburg (pm). Um die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern, hat der Deutsche Bundestag den Kinderfreizeitbonus beschlossen. Bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen erhalten einen einmaligen Bonus von 100 Euro je Kind. Voraussetzung ist, dass im August 2021 eine der unten genannten Leistungen bezogen werden und das Kind am 1. August 2021 noch nicht volljährig ist.

Mit dem Kinderfreizeitbonus sollen Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können.

Bonus auf Antrag:

Eltern, die nur Wohngeld oder nur Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des SGB XII beziehen, können zeitnah einen Antrag bei ihrer Familienkasse stellen, damit der Bonus in diesem Sommer ausgezahlt werden kann. Nachweise zur Wohngeld- oder Sozialhilfebewilligung nach dem SGB XII für August 2021 (zum Beispiel Bewilligungsbescheid) sind dem Antrag beizufügen.

Bonus automatisch, also ohne Antrag:

Bezieher des Kinderzuschlags (KiZu) erhalten automatisch die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro pro Kind im August 2021 von der Familienkasse. Bei parallelem Bezug von KiZu und Wohngeld bzw. KiZu und Leistungen der Grundsicherung (SGB II) wird der Kinderfreizeitbonus ebenfalls automatisch von der Familienkasse ausgezahlt.

Beziehen Eltern weder Kinderzuschlag, noch Wohngeld oder Sozialleistungen nach dem SGB XII, aber Leistungen aus den Bereichen SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), erhalten diese ebenfalls den Kinderfreizeitbonus. In diesen Fällen muss kein gesonderter Antrag gestellt werden; der Kinderfreizeitbonus wird von der jeweils zuständigen Stelle automatisch im August 2021 ausgezahlt.

Weitere Informationen:

Informationen rund um den Kinderfreizeitbonus sowie das entsprechende Formular finden sie unter www.familienkasse.de. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, das Antragsformular herunterzuladen, kann Ihnen dies von der zuständigen Wohngeldstelle oder dem Sozialamt zur Verfügung gestellt werden.

Der ausgefüllte Antrag und Nachweise zur Wohngeld- oder Sozialhilfebewilligung nach dem SGB XII für August 2021 (zum Beispiel Bewilligungsbescheid) können per Post an die zuständige regionale Familienkasse gesendet werden. Die zuständige Familienkasse ist auf dem Kindergeldbescheid vermerkt. Alternativ steht online der Dienststellenfinder (nach Postleitzahl) der Familienkasse zur Verfügung.

Die Auszahlung erfolgt frühestens ab August 2021. Für allgemeine Fragen zum Antragsverfahren ist außerdem ab Anfang Juli 2021 eine gebührenfreie Rufnummer geschaltet. Sie lautet 0800 455 55 43.

Tags: Kinderfreizeitbonus

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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