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Titel Herzogtum Lauenburg

Nach Großbrand in Gudow – Versorgung der Betroffenen gesichert

von Pressemitteilung
Mai 3, 2021
Vollversammlung des Ortsjugendringes Ratzeburg

Foto: pixabay.com

694
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Gudow (pm). Nach dem Großfeuer in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Gudow ist die Versorgung der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner gesichert. Wie Landrat Dr. Christoph Mager mitteilte, verbleiben die wegen einer Coronainfektion in Quarantäne befindlichen sieben Personen bis auf Weiteres im Erholungsheim der Feuerwehr Hamburg in Gudow. Die übrigen dreizehn Personen werden zunächst in der Jugendherberge Ratzeburg wohnen, wo sie weiter durch Mitarbeiterinnen der Diakonie betreut werden, um dann kurzfristig auf Städte und Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg verteilt zu werden.

Über die Brandursache konnte der Landrat noch nichts sagen. „Die Polizei hat den Brandort abgesperrt, beschlagnahmt und die Ermittlungen aufgenommen. Hier müssen wir die Ergebnisse abwarten. Da aufgrund des Ausmaßes der Zerstörungen zunächst eine statische Prüfung erfolgen muss, wird dies einige Zeit in Anspruch nehmen.“

„Mein Dank gilt den Einsatzkräften von Feuerwehr und Rettungsdienst, die zum Teil bis zum Morgen am Brandort waren und mit ihrem Einsatz weitaus Schlimmeres verhütet haben, so dass die Bewohnerinnen und Bewohner jedenfalls körperlich unverletzt blieben“, sagt Dr. Christoph Mager heute, nachdem er nochmals in Gudow vor Ort gewesen ist. „Besonders hervorheben möchte ich aber auch die schnelle und unbürokratische Hilfe der Notgemeinschaft Feuerwehr e.V. Hamburg (NGF), die sofort bereit war, ihr in unmittelbarer Nähe der Flüchtlingsunterkunft befindliches Gästehaus für die in Quarantäne befindlichen Personen bereit zu stellen.“

Tief beeindruckt zeigte sich der Landrat auch von der spontanen Hilfsbereitschaft der Bevölkerung in Gudow, die bereits in der Nacht und im Laufe des heutigen vormittags Hilfsgüter wie Kleidung und Decken für die Betroffenen spendeten. „Für diese Unterstützung bedanke ich mich ausdrücklich. Es ist in der heutigen schwierigen Zeit nicht selbstverständlich, dass wir eine derartige große Unterstützung erhalten“, so Landrat Dr. Christoph Mager abschließend.

Update: Am Sonntagabend (02.05.2021) hat das Amtsgericht Lübeck auf Antrag der Staatsanwaltschaft angeordnet, dass ein dringend tatverdächtiger Bewohner der Unterkunft einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass der 32-jährige gegen 21.30 Uhr in seinem Zimmer Gegenstände angezündet hat, so dass die hölzerne Zimmertür und weitere brennbare Gegenstände im Umfeld in Brand gerieten.

Der Beschuldigte soll die Brandlegung wenige Minuten vor der Tat gegenüber der Leiterin der Unterkunft telefonisch angekündigt und dabei auch Suizidabsichten geäußert haben. Dann soll er ihr ein Bild von dem Feuer in seinem Zimmer geschickt haben, woraufhin die Zeugin umgehend Polizei und Feuerwehr benachrichtigte.

Das Feuer breitete sich binnen kürzester Zeit über den Flur aus, so dass der Mittelteil des Gebäudes bereits 20 min später in voller Ausdehnung brannte. Zum Zeitpunkt der Brandlegung befanden sich neben dem Beschuldigten noch 20 weitere Bewohner in der Unterkunft. Von diesen wurde niemand verletzt.

Anhaltspunkte für eine Brandlegung von außen oder/und einen politisch motivierten Hintergrund gibt es nicht. Der Beschuldigte war bei Eintreffen der Einsatzkräfte mit einem Küchenmesser bewaffnet, bedrohte damit jedoch niemanden, sondern richtete das Messer gegen sich selbst. Er konnte schließlich von Polizeibeamten überzeugt werden, das Messer wegzulegen.

Nach Einschätzung einer von der Staatsanwaltschaft beauftragten psychiatrischen Sachverständigen leidet der Mann unter einer psychiatrischen Erkrankung und es sind dringende Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass seine Schuldfähigkeit zumindest erheblich vermindert war. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Lübeck daher am Abend des gestrigen Sonntags (02.05.2021) die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet (§ 126a Strafprozessordnung).

Die Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der schweren Brandstiftung werden vom Kommissariat 1 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck geführt.

Tags: Feuerwehr GudowGudow

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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