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Titel Gesundheit

Corona: Weiteres Vorgehen in Kreisen und kreisfreien Städten

von Pressemitteilung
April 22, 2021
Berkenthiner LandFrauen sehen hinter die Kulissen des Landtages in Kiel

Der Kieler Landtag. Foto: Michael Eckeberg

1.3k
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Kiel/Herzogtum Lauenburg (pm). Die Landesregierung hat gestern (21. April) über das weitere Vorgehen in den Bereichen Schulen, Kitas, Krippen, Horte und Einzelhandel in den Kreisen und kreisfreien Städten entschieden. Die beschlossenen Maßnahmen gelten ab Montag, 26. April (bis einschließlich 2. Mai). Für die Schulen, Kitas, Krippen und Horte hält die Landesregierung derzeit angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens an den bisherigen Regelungen fest: Bei einer stabilen Inzidenz über 100 gelten hier Distanzlernen beziehungsweise Notbetreuung. Über das weitere Vorgehen in den Schulen in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten hat das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft gesondert informiert.

Aus den aktuellen Beschlüssen zum Bundesinfektionsschutzgesetz ergibt sich auch Änderungsbedarf bei den Erlassen zu ergänzenden Maßnahmen bei Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 beziehungsweise 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern, die noch in dieser Woche umgesetzt werden. Hierzu wird die Landesregierung gesondert informieren.

In Schleswig-Flensburg, Nordfriesland, Plön und Flensburg ist der Einzelhandel geöffnet. Dabei kann für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche ein Kunde bzw. eine Kundin je zehn Quadratmeter bedient werden. Die Kundenzahl für eine 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche wird auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Außengastronomie kann unter strengen Auflagen geöffnet bleiben.

Für die Krippen, Kitas und Horte gilt: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

In Dithmarschen, Ostholstein, Lübeck, Kiel, Steinburg, Segeberg, Rendsburg-Eckernförde, Pinneberg (ohne Einschränkungen für Helgoland) und Neumünster dürfen Kundinnen und Kunden Geschäfte des Einzelhandels unter Angabe ihrer Kontaktdaten betreten. Das bisherige Verfahren (Click & Meet) wird abgelöst. Die Betreiberinnen und Betreiber der Verkaufsstellen haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass wartende Kundinnen und Kunden vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten. Die Kundenzahl ist auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Übersteigt die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter, wird die Kundenzahl für die darüber hinaus gehende Verkaufsfläche auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Außengastronomie kann unter strengen Auflagen geöffnet werden.

Für die Krippen, Kitas und Horte gilt: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Ausnahmen gelten in den Kreisen Pinneberg (ohne Helgoland) und Segeberg sowie in der Stadt Neumünster: auf Basis der Lageeinschätzungen der Kreise gilt dort der eingeschränkte Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Im Kreis Herzogtum Lauenburg gilt weiterhin die „Notbremse“. Mit Inkrafttreten der Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes finden die dann beschlossenen Regelungen Anwendung.

Die Kitas, Krippen und Horte in diesem Kreis bieten nur Notbetreuung an.

Für den Kreis Stormarn entscheidet sich am Freitag (23. April), ob auch dort die Maßnahmen der „Notbremse“ in Kraft treten.

Die Erlasse im Internet: https://schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

Tags: Corona

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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