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Titel Herzogtum Lauenburg Amt Berkenthin

Kabinett verabschiedet Verordnungen und Erlass: Zahlreiche Lockerungen ab 18. Mai in Schleswig-Holstein

von Pressemitteilung
Mai 16, 2020
Berkenthiner LandFrauen sehen hinter die Kulissen des Landtages in Kiel

Der Kieler Landtag. Foto: Michael Eckeberg

2.3k
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Herzogtum Lauenburg/Kiel (pm). In Schleswig-Holstein gelten ab dem kommenden Montag, 18. Mai, zahlreiche Lockerungen. Außerdem werden viele Verbote aufgehoben. So steht es in der neuen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus, die das Kabinett heute (16. Mai) verabschiedet hat. Die Regelungen betreffen vor allem die Bereiche Gastronomie, Tourismus, Veranstaltungen, Sport und Dienstleistungen. Auch Heilverfahren im Bereich der Vorsorge-, Reha- und Kureinrichtungen werden wieder zugelassen. Einzelheiten zu den Bereichen Kinderbetreuung, Bildung und Hochschulen regelt darüber hinaus ein Erlass, der ebenfalls am Montag in Kraft tritt.

Die Landesverordnung und der Erlass sind gültig bis zum 7. Juni 2020. Die Mund-Nasen-Bedeckungsverordnung vom 24. April 2020 wurde in die neue Landesverordnung überführt und als Folge entsprechend verlängert.

Eine weitere Lockerung betrifft ab Montag die Quarantäneregelungen für Reisende aus dem Ausland. Die heute vom Kabinett verabschiedete Quarantäne-Verordnung („Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein“, gültig bis 15. Juni 2020) sieht vor, dass die vierzehntägige Quarantäneregelung nicht mehr für Personen gilt, die aus Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Großbritannien und Nordirland nach Schleswig-Holstein einreisen.

Landesverordnung, Erlass und Quarantäne-Verordnung im Internet: https://schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

Tags: Corona

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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