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Titel Herzogtum Lauenburg Amt Sandesneben-Nusse

Innenministerium bewilligt 1,6 Millionen Euro Fördermittel der Europäischen Union für ländliche Wege

von Pressemitteilung
April 14, 2020
Vollversammlung des Ortsjugendringes Ratzeburg

Foto: pixabay.com

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Koberg (pm). Für das Jahr 2020 werden in Schleswig-Holstein mit Mitteln der Europäischen Union weitere acht Vorhaben zur Modernisierung von ländlichen Wegen und Brücken gefördert. Das gab Innenminister Hans-Joachim Grote heute (14. April 2020) bekannt.

„Mit den 1,6 Millionen Euro Fördermitteln ermöglichen wir Investitionen im Volumen von 3,8 Millionen Euro. Damit werden im ländlichen Raum insgesamt 8,6 Kilometer des ländlichen Wegenetzes ausgebaut sowie eine Brücke erneuert. Uns ist es gelungen, damit das gesamte EU-Budget zu binden“, erklärte Grote.

Die Vorhaben der Gemeinden Beldorf im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 91.000 Euro für den Krumhorn), Jardelund im Kreis Schleswig-Flensburg (ca. 218.000 Euro für die Verbindungsstraße nach Medelby), Koberg im Kreis Herzogtum Lauenburg (ca. 232.000 Euro für den Weg von Ritzerau nach Koberg), Koldenbüttel (ca. 335.00 Euro für die Brücke Freesenkoog), Risum-Lindholm (ca. 264.000 Euro für den Legerader Weg) und Schwabstedt (ca. 176.000 Euro für Lehmsiek) im Kreis Nordfriesland sowie Sierksdorf (ca. 103.000 Euro für den Altonaer Weg) und Süsel (ca 162.000 Euro für den Röbeler Weg) im Kreis Ostholstein wurden vom zuständigen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Förderung ausgewählt.

„Auch in Zeiten fortschreitender Digitalisierung stellen gut ausgebaute ländliche Wege und funktionsfähige Brücken eine wesentliche Infrastruktur für die Entwicklung der ländlichen Räume dar. Und dies nicht nur für die Landwirtschaft, sondern für die gesamte Bevölkerung, auch in den Bereichen Naherholung und Tourismus. Ich freue mich, dass wir unsere ländlichen Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen können“, erklärte der Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, Hans-Joachim Grote. Das Innenministerium unterstützt die Gemeinden in Schleswig-Holstein bei der Modernisierung ihrer ländlichen Wege und Brücken in der EU-Förderperiode 2014-2020 mit insgesamt 8 Millionen Euro ELER-Mitteln im Rahmen des Landesprogramms ländlicher Raum (LPLR). Der Fokus liegt dabei auf dem Ausbau verkehrswichtiger Ortsverbindungs- und Hauptwirtschaftswege.

„Der große Handlungsbedarf zeigt sich daran, dass nicht alle Anträge mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln bedient werden konnten. Ich werde mich daher auf jeden Fall dafür einsetzen, dass auch künftig EU-Mittel für den ländlichen Wegebau bereitgestellt werden“, so Minister Grote weiter.

Insgesamt wurden in dieser Förderperiode in neun Auswahlrunden 41 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 17 Millionen Euro ausgewählt, mit denen etwa 54 Kilometer Wege und 6 Brücken an die gestiegenen Verkehrsanforderungen angepasst werden können. 20 Projekte konnten bereits abgeschlossen werden.

Ziel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist es, in Dörfern und Gemeinden die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu fördern, eine ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaft sicher zu stellen und die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und des Klimaschutzes zu gewährleisten.

Für das schleswig-holsteinische Landesprogramm für den ländlichen Raum (LPLR) stehen im Förderzeitraum 2014-2020 insgesamt etwa 620 Millionen Euro zur Verfügung. Davon zirka 420 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER), die durch rund 200 Millionen Euro nationale Mittel kofinanziert werden.

Tags: KobergRitzerau

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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