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Titel Jugend direkt

Kabinett beschließt Prüfungsbedingungen für Abiturienten

von Pressemitteilung
April 11, 2020
1.6k
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Kiel (pm). Das Kabinett ist in seiner Sitzung am 8. April dem Vorschlag von Bildungsministerin Karin Prien zur Durchführung der Abschlussprüfungen in diesem Schuljahr gefolgt. „Wir schaffen mit den nun festgelegten Regeln einen Rahmen, in dem aus heutiger Sicht die Abschlussprüfungen stattfinden können“, so Prien. Die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen habe weiterhin höchste Priorität. Das Ziel des Bildungsministeriums sei es, für alle Schülerinnen und Schüler die bestmöglichen Prüfungsbedingungen in dieser schwierigen Situation sicherzustellen.

„Dabei gehen Sicherheit und Gesundheit vor.“ Ministerin Prien machte den Schülerinnen und Schülern Mut, die am 21. April zu ihrer ersten Abiturklausur antreten „Sie sind gut vorbereitet. Sie wissen viel, Sie können viel und Sie sind durch die gesamte Oberstufe auf diese Prüfungen vorbereitet worden. Vertrauen Sie auf Ihr Können.“ Ab dem 11. Mai sollen die Schülerinnen und Schüler an Gemeinschaftsschulen dann in ihre Prüfungen zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) und zum Mittleren Schulabschluss (MSA) starten.

Gemeinsam mit Gesundheitsexperten habe man ein Regelwerk erstellt, dass die Durchführung der Abschlussprüfungen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen unter dem Gesichtspunkt des Infektionsschutzes möglich macht. Es orientiert sich an den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Veranstaltungen.

Zu den Handlungsempfehlungen für die Schulen zählen:

Organisation der Prüfungen

  • Prüflinge und Prüfaufsicht benutzen bei Betreten des Schulgebäudes das dort bereitgestellte Desinfektionsmittel. Eine Prüfaufsicht führt eine Zugangskontrolle anhand der Teilnehmerliste durch und die Prüflinge versichern, dass sie bei sich keine respiratorischen Symptome festgestellt haben.
  • In den Prüfungsräumen muss ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen allen Prüflingen und zur Prüfungsaufsicht gewährleistet sein. Die Prüfungsgruppen müssen dazu entweder auf mehrere Räume aufgeteilt werden oder es müssen größere Räume (z.B.: Aula, Sporthalle) genutzt werden. Diese Abstände müssen auch sichergestellt sein in Wartebereichen und an anderen Orten, an denen Schülerinnen und Schüler sich aufhalten.
  • Die Prüfungsaufgaben sollen vor Erscheinen der Schülerinnen und Schüler auf den Plätzen auslegt werden. Das Prüfungspersonal soll die Bögen dabei nicht direkt anfassen, sondern Handschuhe tragen.
  • Die Prüfungsräume und die weiteren genutzten Räume werden am Vortag jeder Prüfung mit Reinigungsmitteln eingehend professionell gereinigt. Dies gilt insbesondere für die Tische der Prüflinge. Während der Prüfungsdurchführung sind die Räume regelmäßig zu lüften. Die Türen der Prüfräume sollten offengehalten werden, damit die Benutzung von Türklinken vermieden werden kann.
  • In den Prüfungsräumen werden Hinweisschilder der BzgA (siehe Anlage) zum Infektionsschutz ausgehängt, die z.B. über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Abstand sowie Husten- und Nies-Etikette informieren.
  • Für die Toilettenbenutzung sind Laufwege durch die Schule auszuweisen, die Begegnungen verhindern. Auch die Toilettenräume werden vor und nach jeder Prüfung eingehend gereinigt, und die Verfügbarkeit von Seife und Papiertüchern wird sichergestellt.
  • An zentralen Stellen im Schulgebäude soll Desinfektionsmitteln bereitgestellt werden. Vor dem Zugang zu den Toilettenbereichen soll ein Wartebereich eingerichtet werden, der mit einer Prüfungsaufsicht besetzt ist, die sicherstellt, dass sich Prüflinge bei den Toilettengängen nicht begegnen. In den Toilettenräumen sollen geeignete Hygienehinweise zum richtigen Händewaschen aushängen.

Teilnehmende an den Prüfungen

  • In der Schule dürfen sich nur unmittelbar am Prüfgeschehen beteiligte Personen (zum Beispiel Mitglieder der Prüfungskommissionen, Prüflinge) aufhalten. Sofort nach der Prüfung müssen die Prüflinge das Gelände verlassen. Die Prüfungsaufsicht stellt sicher, dass Ansammlung von Schülerinnen und Schülern beim Betreten und beim Verlassen des Schulgebäudes vermieden werden.
  • Die Prüfungsaufsicht erfasst die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste, die mindestens als Angaben enthält: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer sowie Raumnummer und Sitzplatz. Die Anwesenheitsliste ist von der Schule für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Abschlussprüfungen aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen auszuhändigen.
  • Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, melden dies bei ihrer Schule an und werden die Möglichkeit erhalten, das Schulgebäude entweder durch einen gesonderten Eingang oder zu einer bestimmten Zeit einzeln zu betreten und in einem eigenen Prüfungsraum die Prüfung zu absolvieren.
  • Schülerinnen und Schüler mit akuten respiratorischen Symptomen dürfen nicht an den regulären Prüfungsterminen teilnehmen, sondern nehmen die Nachholtermine wahr. Atteste müssen nicht sofort vorgelegt werden. Sollten während der Prüfung akute respiratorische Symptome auftreten (vor allem Husten, Halskratzen- bzw. Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Muskel- bzw. Gelenkschmerzen), wird die betroffene Person zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Prüfungsablaufs und zum Schutz der Gesundheit der weiteren Anwesenden die Prüfung in einem Einzelraum abschließen.
  • An der Prüfungsdurchführung wirken sämtliche Lehrkräfte mit. Sie stehen als Prüfungsaufsicht zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind Lehrkräfte, die zu den Risikogruppen (z.B. ab einem Alter von 60 Jahren oder bei Vorliegen relevanter Grunderkrankungen usw.) zählen.

Ministerin Prien: „Die Schulleiterinnen und Schulleiter stellen vor Ort sicher, dass diese Handlungsempfehlungen umgesetzt werden. Die Schulaufsicht und die örtlichen Gesundheitsbehörden werden bei Fragen selbstverständlich unterstützen.“

Übersicht der Prüfungstermine

Nach den Prüfungsterminen für das Abitur stehen jetzt auch die Termine für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) und Mittlerer Schulabschluss (MSA) fest. Die Prüfungen in den Kernfächern werden ab dem 11. Mai beginnen. Bildungsministerin Prien: „Wir wollen den Schülerinnen und Schülern die Zeit geben, die sie brauchen, um sich mit ihren Lehrkräften auf diese Prüfungen vorzubereiten. Deshalb starten die Schulen ihre Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 ab dem 22. April.“ Die Vorbereitungen an den Gemeinschaftsschulen finden immer an den Tagen statt, an denen keine Prüfungen sind. 

Abiturprüfungen an Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe, Freien Waldorfschulen und nicht staatlich anerkannten Ersatzschulen:

Termine der schriftlichen Abiturprüfungen:

Dienstag, 21. April: Profilfächer (neuer Termin)

Freitag, 24. April: Kernfach-Fremdsprachen (außer Französisch)

Dienstag, 28. April: Kernfach Französisch

Donnerstag, 30. April: Kernfach Deutsch

Dienstag, 5. Mai: Kernfach Mathematik

1.- 28. Mai: Sprechprüfungen Englisch (neuer Termin)

Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)/Mittlerer Schulabschluss (MSA) an Gemeinschaftsschulen, Förderzentren, Freien Waldorfschulen und staatlich anerkannten Ersatzschulen:

Termine der schriftlichen Prüfungen:

Montag,11. Mai: ESA Deutsch, MSA Englisch

Dienstag, 12. Mai: ESA Mathematik, MSA Deutsch

Donnerstag, 14. Mai: ESA Englisch, MSA Mathematik

Die mündlichen Prüfungen beginnen ab dem 11. Juni.

Abschlussprüfungen an Berufsbildenden Schulen Abiturprüfungen an den beruflichen Gymnasien:

Dienstag, 21. April: Deutsch

Freitag, 24. April: Mathematik

Montag/Dienstag, 27./28. April: Fachrichtungsbezogenes Prüfungsfach

Donnerstag, 30. April: Englisch

Die mündlichen Prüfungen finden vom 15. bis 26. Juni statt.

Wer aus Krankheits- oder Quarantänegründen nicht zur Prüfung antreten könne, müsse sich aber keiner Sorgen machen. „Wie in jedem Jahr haben wir auch in dieser außergewöhnlichen Situation entsprechende Nachschreibetermine eingeplant“, erläuterte Bildungsministerin Prien.

Tags: Abi 2020AbiturCorona

Pressemitteilung

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