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Titel Herzogtum Lauenburg

Keine Toleranz für Übergriffe und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

von Pressemitteilung
November 25, 2019
Keine Toleranz für Übergriffe und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Foto: pixabay.com

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Herzogtum Lauenburg (pm). Mit zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen werden in dieser Woche deutliche Zeichen gegen Gewalt an Mädchen und Frauen gesetzt. Die Gewerkschaften thematisieren dabei besonders Übergriffe und sexuelle Belästigungen im Betrieb.

Mit der Verabschiedung der Konvention 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Juli 2019 wurde nun endlich ein internationales Übereinkommen mit verbindlichen weltweiten Mindeststandards gesetzt. Es ist erstmals eine Einigung auf eine weltweit gültige Definition von Gewalt und sexueller Belästigung erzielt worden.

„Damit setzt die ILO endlich ein weltweit verbindliches Stopp-Zeichen gegen Gewalt und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Die Bundesregierung muss die Konvention jetzt zügig ratifizieren, damit sie bald umgesetzt wird!“, fordert Simone Kroll-Schilke, Mitglied des DGB-Kreisvorstandes Lauenburg.

Laut einer Studie, die im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kürzlich erschienen ist, waren insgesamt neun Prozent der Befragten, etwa jede elfte erwerbstätige Person in Deutschland, im Zeitraum der letzten drei Jahre von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen. Frauen haben mit einem Anteil von rund 13 Prozent signifikant häufiger als Männer mit einem Anteil von fünf Prozent sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt.

„Gewalt gegen Frauen ist immer noch ein riesengroßes Problem. Darüber zu reden, ist jedoch vielfach ein Tabu. Wir wollen Beschäftigte, Auszubildende, Frauen und Mädchen ermutigen, sich gemeinsam zu wehren.“, so Kroll-Schilke.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund weist darauf hin, dass die Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen (§ 12ff. AGG). Sie müssen vorbeugende Maßnahmen treffen, ihre Beschäftigten schulen, im Fall einer sexuellen Belästigung die geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen gegenüber belästigenden Beschäftigten ergreifen. Dazu gehören Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung. Betriebe müssen auch wirksame Maßnahmen gegenüber belästigenden Dritten ergreifen, Beschwerdestellen einrichten sowie die Belegschaft über diese und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) informieren. Vor allem Führungskräfte brauchen in diesem Punkt Fortbildung. Es fehle in vielen Betrieben an Ansprechpartnern, Beratungsangeboten, Notrufnummern und Aushängen am Schwarzen Brett.

Tags: #MeToosexuelle Belästigung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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